Wertminderung von
Immobilien und Grundstücken
Kommt es
nun auch in B ö n n i
g h e i m und K i r c h h e i m / N.und
ggfs an anderen potentiellen Windkraft-Standorten im relativ
windarmen
Landkreis L
u d w i g s b u r g
nach Ausweis von Windvorrang-Gebieten und Bau von
Windindustrieanlagen
zu massiven W e r t m
i n d u n g e n beim Immobilien-Grundbesitz, so wie b
u n d e s w e i t an nahezu allen Standorten zuvor, wo
Windvorrang-Gebiete
ausgewiesen und Windindustrieanlagen gebaut wurden ?
Was blüht den
Grundstücks-Eigentümern in Baden-Württemberg
?
Haus-
und Grundbesitzerverbände prangern durch Windkraft-Betrieb
verursachte W e r t m i n d e r u n g e n beim Grundbesitz an, sprechen
von
„kalter Enteignung“ und fordern Schadensersatz
für Grundstücks-Eigentümer
Sinken
die Grundbesitz-V e r k e h r s w e r t e - insbesondere im
Bönnigheimer „Schlossfeld“ und im
„Bachrain“ (Kirchheim
/ N) - ebenfalls,
wenn in Sichtweite
Windvorrang-Gebiete ausgewiesen werden ?
(wm
/
030113) - Wie bekannt, herrschen in den
„klassischen“ Windkraft-Bundesländern
im Norden und Osten Deutschlands
Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, nördliche
Teile von NRW,
Thüringen, Sachsen, Hessen
aufgrund
des dort deutlich höheren
jahresdurchschnittlichen Windaufkommens erheblich bessere
Rahmen-,
Standort- und Produktionsbedingungen für die Erzeugung von
Windstrom als im
vergleichsweise windschwachen
südlichen
Binnenland (Baden-Württemberg, Bayern), nicht umsonst fahren - wegen besserer
Luftverhältnisse (frischer Wind: steife Brise), jedes Jahr
zig-Tausende Urlauber in jene Urlaubsgebiete an der Nord- und Ostsee,
die noch nicht windkraft-verseucht sind.
Allein
diese bzgl. des Windaufkommens weitaus besseren
Standort-Bedingungen sind ursächlich für
ein hinsichtlich der
Windstrom-Erzeugung sehr starkes
Nord-Südgefälle, denn:
Nicht
umsonst stehen rd. 85 % aller
bisher ca. 26 000 bundesweit in
Betrieb
befindlicher Windindustrieanlagen in den oben genannten
„klassischen“
Windkraft-Bundesländern und eben n i
c h
t im vergleichsweise windarmen Süden und die im Zuge
der Energiewende als
Reaktion auf „Fukushima / Japan“ seit dem
März 2011 zum Ausbau regenerativer
Energien von der Politik bundesweit noch einmal forcierten
Pläne - vor
allem Windkraft betreffend und noch verstärkt durch
grün-rote bzw. rot-grüne,
wenn auch knapp ausgegangene Landtags-Wahlerfolge in NRW,
Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz - ändern an der starken K o n z e n t r a t i o n von
Windkraft-Standorten in den
„klassischen“ Windkraft-Bundesländern
auch künftig nichts, denn:
Die
bis jetzt bekannt gewordenen Windkraft-Ausbaupläne in den
einzelnen
Bundesländern zeigen, daß auch in Zukunft der
Schwerpunkt des Windkraft-Ausbaus
nach wie vor im Norden und Osten liegt, insbesondere auch deshalb, weil
von der
Politik zwischenzeitlich Gesetze zum beschleunigten Ausbau von vom
Norden /
Osten (wo ein Strom-Überangebot herrscht) in den
Süden (wo ein Strombedarf
besteht) führenden Stromtrassen beschlossen wurden.
Bekanntlich
herrschen im Norden und Osten sowie off-shore zur Erzeugung von
Windstrom
weitaus bessere Windbedingungen; der dort im
Überschuß produzierte, nach wie
vor und bis auf weiteres nicht speicherbare
- Windstrom
wird jedoch vor Ort
in den vor allem agrarwirtschaftlich - und
weniger industriell - geprägten,
bevölkerungsärmeren Bundesländern zu
großen Teilen nicht benötigt und wird z. Zt. bei
Windstrom-Überschuß - zu
Lasten aller Stromverbraucher, die diesen staatlich geduldeten Unfug
über
höhere Strompreisrechnungen zu bezahlen haben, hochsubventioniert sind und oft weit
„unter Preis“ an Abnehmer
im Ausland verscherbelt, verschenkt oder gar noch unter
Gewährung von
Zuschüssen „kostenlos“ verhökert.
Andererseits
herrscht im Süden nach dem Abschalten der meisten
Kernkraftwerke und aufgrund
der weitaus stärkeren Industriedichte ein starker
Energiebedarf, der z. Zt. nur
noch notdürftig durch Wiederinbetriebnahme schon
längst abgeschalteter Kohle- /
Ölkraftwerke (technisch völlig veraltete Dreckschleudern) - dadurch neue
CO2-Schastoff-Immissionen
verursachend und verantwortlich für das Überschreiten
von Klimazielen - sowie
durch Photovoltaik-Strom (jedoch nur tagsüber und dann auch
nur, wenn die Sonne
scheint) und durch Energie-Zukäufe - auch
aus Kernkraft-Werken - aus dem Ausland gedeckt
wird.
Die Energieversorgung
in den südlichen
Bundesländern ist z. Zt. so labil, daß es
in Extremsituationen - z.B.
dann, wenn aufgrund länger anhaltender Kälte
ausländische Stromproduzenten
(Frankreich u.a.) ihre Kernkraft-Stromlieferungen einstellen oder
Rußland die
Gaslieferungen drosselt, um die eigene Bevölkerung zu
versorgen und wenn gleichzeitig
regenerative Stromerzeugung ausfällt, weil die Sonne nicht
scheint und der Wind
nicht weht…

Foto: miez! / CC BY-NC-SA 2.0
...wegen jährlich exorbitant =
zweistellig steigenden Strompreisen, vor allem verursacht durch jährlich
an die Einspeiser ausgeschüttete milliardenschwere Subventionen (allein
in 2012: 17 Milliarden €) für regenerativ erzeugten Strom, von den
Stromverbrauchern über höhere Stromrechnungen zu zahlen...
…Wie
in letzter Zeit durchsickerte, drohten aus diesen Gründen vor
allem im letzten
Winter an mehreren Tagen „Blackouts“, d.h. der
völlige Stromnetz-Zusammenbruch
und dadurch bedingt der Ausfall der Energieversorgung für
private Verbraucher
und Wirtschaft… …Vorfälle, die aus
verständlichen Gründen
- um
keine Unruhe aufkommen zu lassen - von der Politik vor der
Bevölkerung bewußt
verschwiegen wurden…
Auch
vielfach selbst ernannte Weltklima-Verbesserer und
Öko-Kapitalisten sind meist
„kühle Rechner“ wenn es „ums
eigene Geld geht“ - es sei denn, es handelt
sich um
wirtschaftliche Zusammenhänge kaum beachtende Ideologen wie
beispielsweise am
Windkraft-Standort in Ingersheim - und wollen ihr als
Risikokapital
eingesetztes, „sauer erspartes“ Eigenkapital nicht
an wegen relativer Windarmut
für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb von
vornherein völlig
ungeeigneten Standorten „verbrennen“, vor allem
dann nicht, wenn es sich um
Windkraft-Standorte im windschwachen Süden handelt, deren
angeblicher
Windstrom-Ertrag aus durchsichtigen, leicht nachvollziehbaren
Gründen - vor
allem zur Gewinnung meist noch
„blauäugiger“ Kapitalanleger -
durch „gekaufte“,
sogenannte „Gutachter“ aus dem Umfeld der
Windkraft-Lobby viel zu optimistisch
- oft
das „Blaue vom Himmel“
herunterholend - hochgerechnet wurde, wie
dies bisher an den
allermeisten Windkraft-Standorten in Baden-Württemberg erfolgt
ist, wie
Auswertungen der Jahresabschlüsse vergangener Jahre von
Windkraft-Betriebsgesellschaften eindrucksvoll belegen.
Bekanntester Windkraft-F l o p p in Baden-Württemberg
ist der bei seinem Start im Jahr 2007 mit vielen
Vorschuß-Lorbeeren bedachte, als
Vorzeige-Objekt hochstilisierte, aus 14 Windindustrieanlagen in
Simmersfeld
(Nord-Schwarzwald, Nähe Freudenstadt), ca. 900 m hoch und
daher vermeintlich
windstark gelegene größte
baden-württembergische Windpark, der jedoch vom 1.
Tag seiner Inbetriebnahme an ununterbrochen bis jetzt nun auch im 6.
Jahr
seines Bestehens „tiefrote“ Betriebsergebnisse -
wegen
relativer Windarmut ohne Aussicht auf Besserung
- schreibt,
zu Lasten der
Kapitalanleger auf einen Totalverlust ihres Kapitals zusteuernd, wobei
die von
der Windkraft-Lobby angesichts viel zu vollmundig versprochener
Windertrags-Prognosen über den Tisch gezogenen Anleger wohl
auch weiterhin zähneknirschend
und mit gebundenen Händen mit ansehen müssen, wie ihr
eingesetztes Kapital
jährlich weiter wie „Schnee in der Sonne“
zusammen schmilzt, wenn diesem
Treiben nicht vorzeitig durch Insolvenz ein Ende bereitet
wird…
Auch
in der bundesweit als „Grünen-Hochburg“
in und um Freiburg / Breisgau herum angesehenen Region rumort es an den in
Betrieb genommenen Windkraft-Standorten gewaltig, wie unser
Homepage-Beitrag vom 20.11.2012 „Der
flaue Wind macht mächtig Ärger / Anleger klagen gegen
Freiburger Windkraft-Gesellschaft“ zeigt, wonach
sich die in der dortigen
Windkraft-Kapitalanlage auf Jahre hinaus und wohl bis „zum
bitteren Ende“ „gefangenen“
Kapitalanleger ebenfalls wegen
von der Windkraft-Lobby und den Vertriebs-Profis der norddeutschen
Windkraft-Konzerne viel zu optimistisch hochgerechneten
Windstrom-Prognosen
„über den Tisch gezogen“ fühlen
und die deshalb gegen die eigene
Windkraft-Betriebsgesellschaft gerichtlich vorgehen.
Und
ganz in der Nähe, am Ittenschwander
Horn bei Lörrach / Südbaden,
mußte gar, nachdem die
die dort kursierenden, von einigen den „Boden unter den
Füßen“ verlierenden
Windkraft-Enthusiasten in die Welt gesetzten Pläne zum Bau
mehrerer
Windindustrieanlage, die sich schon ab dem ersten Tag nach
Inbetriebnahme als
„Luftnummern“ erwiesen hatten, von lediglich noch
zwei verbliebenen Anlagen
bereits eine nach kurzer Zeit ab Inbetriebnahme schon wieder
(vorzeitig)
abgebaut werden, um eine vorzeitige Insolvenz zu
vermeiden, nachdem selbst auf dem
Höhenzug am vermeintlich windstarken Ittenschwander Horn das
schwache jahresdurchschnittliche
Windaufkommen
ebenfalls für jährlich steigende,
„tiefrote“ Betriebsergebnisse gesorgt und es
sich abgezeichnet hat, daß eine jahrelange
Verlust-Finanzierung wegen stark
geschrumpfter Eigenkapitalmittel nicht durchzuhalten gewesen
wäre… …für die
Anleger eher „ein Ende mit Schrecken“ bedeutend als
„ein Schrecken ohne Ende“
(wie an vielen anderen, für Windkraft-Betrieb völlig
ungeeigneten Standorten in
BW…)
Daß
dies beileibe keine Einzelfälle sind, zeigen die uns bisher
zugegangenen
Meldungen ungenannt bleiben wollender Windkraft-Anleger aus vielen
Standorten
in Baden-Württemberg, bei denen die von der Windkraft-Lobby
prophezeiten
Wind-Hochrechnungen meilenweit von dem im realen Ist-Betrieb
produzierten blamablen
Windstromvolumen entfernt bleiben… …und die
allermeisten in Baden-Württemberg
bisher ca. 390 in Betrieb befindlichen Windmühlen
dümpeln weitgehend „saft- und
kraftlos“ vor sich hin, stehen an vielen Tagen / Wochen -
vor
allem an den windstillen, lauen Zeiten im Frühjahr / Sommer /
Herbst und
Winter - weitgehend still und
führen bei nahezu allen Standort-Kommunen in
BW - im Gegensatz zu
Standort-Kommunen im viel windstärkeren Norden und Osten -
zu
keinerlei Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten des kommunalen
Haushalts…
…ebenfalls
eine herbe Enttäuschung für viele
Kommunalverwaltungen, Gemeinderäte,
Kreistagsmitglieder u.a., die den vollmundigen Versprechungen der
Windkraft-Lobby ebenfalls - wie viele Kapitalanleger -
aufgesessen sind und in ihren völlig
überzogenen Windkraft-Träumen
bereits von zusätzlichen Wohltaten für die
Bevölkerung schwadronierten, von aus
Windstrom-Ertrag generierten Gewerbesteuer-Einnahmen
finanziert…
Daß
die
· neben ihrer weitgehenden Ertragslosigkeit
· auch zu schweren Beeinträchtigungen
beim Landschafts-, Natur- (insbesondere Vogelschutz betreffend) und
Umweltschutz sowie zu massiven Wertverlusten bei den V e r k e h r s w
e r t e n
von Baugrund, Häusern und Eigentumswohnungen
- vor
allem im
bevölkerungs-
reicheren / -dichteren Süden, wo die
qm-Grundstückspreise um ein
Vielfaches
h ö h e r sind als im
wirtschaftsschwächeren und
bevölkerungsärmeren
Norden und Osten - führen,
sind weitere Nachteile beim
Betrachten der K e h r s e i t e
der
Windkraft-Medaille…
Dabei
haben die zu I m m o-W e r t v e r l u s
t e n führenden Windkraft-E
x z e s s
e im Norden und Osten Deutschlands
- wo
der Ausbau der
Windkraft-Standorte wegen des um ca. 2 - 3 Mal höheren
jahresdurchschnittlichen
Windvolumens gegenüber dem windschwächeren
Süden mit einem zeitlichen Vorlauf
von ca. 15 - 20 Jahre früher begonnen hat
- zu
starken Protestaktionen
betroffener Grundstücks-Eigentümer, Gründung
von Bürgerinitiativen u.a.
geführt, begleitet von der dort objektiv berichtenden lokalen
Presseberichterstattung…
So
berichten beispielsweise die Husumer Nachrichten am 28.11.2011 unter
der
Schlagzeile „Verlieren die Häuser an Wert
?“ über entsprechende Wertminderungen
und verwiesen auf die Stellungnahme
des Verbands „Haus & Grund“ in
Schleswig-Holstein.
In
der unter dem Titel „Ausweitung
von
Windkraftanlagen - Forderung gesetzlicher
Ausgleichsregelungen
für Wertverluste“ am 17.11.2011 erschienenen
Pressemitteilung des „Haus
& Grund e.V. Schleswig-Holstein“ heißt es
u.a.:
„Grundeigentümer verlangen
gesetzliche Ausgleichsreglung
für Wertverlust
Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen
im Rahmen der aktuellen Fortschreibung der Regionalpläne im
Land stößt bei Haus
& Grund Schleswig-Holstein auf heftige Kritik. Das Land
beabsichtigt, die
Flächen der Eignungsgebiete von derzeit 0,8 Prozent der
Landesfläche auf etwa 1,5
Prozent aufzustocken. Dies stelle ein Steigerung von immerhin rund 90
Prozent
dar. Die benachbarten Grundstückseigentümer, so der
Verbandsvorsitzende Jochem
Schlotmann, müssten bei Errichtung der Anlagen mit
empfindlichen Wertverlusten
ihrer Immobilien rechnen. Der Rechtsschutz dieser Eigentümer
sei unzureichend.
Haus & Grund fordert
daher das Land auf, einen
konkreten gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für
die betroffenen
Eigentümer zu regeln. Die betroffenen Grundstücke
würden zweifelsfrei unter
anderem durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf, durch die
bedrängende Wirkung und
die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen an Wert verlieren.
Wertverluste von
30 % oder gar Unverkäuflichkeit der Immobilie seien nicht
unüblich. Da für den
Gesetzgeber diese Folgen der Wertentwicklung vorhersehbar seien, sei es
verfassungsrechtlich geboten, für diesen enteignungsgleichen
Eingriff eine
gesetzliche Ausgleichsregelung festzuschreiben, so der
Verbandschef….“
Im
Vorfeld der Landtagswahlen in
Schleswig-Holstein
wollte Haus & Grund Schleswig-Holstein in einer Fragerunde am
5.5.2012 von
den Kandidaten von CDU und SPD, de Jager und Albig
(Ministerpräsident
Schleswig-Holstein), sowie von FDP, Linke, Grüne und SSW
wissen, wie sie zu einer E n t s c h
ä d i g u n g
für H a u s e i g e n t ü m e r stehen, neben deren
Immobilie eine
Windindustriezone errichtet wurde.
stürmische Zeiten für die Windkraft - aber nicht so wie es die Betreiber gerne hätten

Schon sehr f r ü h z e i t
i g
wurde auf durch Windkraft-Betrieb verursachten Wertminderungen beim
Grundbesitz
hingewiesen. Wir
haben den Sachverhalt in unserer Rubrik „Kriterien
WKA-Standorte“ und dort
unter „Wertminderung“ aufbereitet.
Stellvertretend
für viele heißt es in einem Beitrag
der WELT.online vom 5.11.2007
„Wohneigentum -
Nicht
nur die Lage entscheidet über den Wert einer Immobilie
– sondern auch die
Nachbarn. Wenn ein Landwirt eine stinkende Schweinemast aufzieht, ein
Energieversorger einen rauschenden Windpark baut und ein Chemiekonzern
einen
Speicher für giftiges Gas plant, schlägt sich das
auch auf den Preis des Hauses
nieder. WELT.online sagt, wie sich betroffene Eigentümer
wehren können….”
Unter der Überschrift „Wenn Anwohner sich enteignet
fühlen…“ heißt es
weiter: „…Die
eigene Immobilie, oft über Jahrzehnte finanziert, verliert von
einem Tag auf
den anderen drastisch an Wert und ist plötzlich totes Kapital.
Selber wohnen
möchte man dort nicht mehr, verkaufen geht auch nicht
– und wenn, dann nur mit
existenzbedrohendem Verlust. Entschädigungen gibt es selten,
viele Anwohner
fühlen sich "enteignet"….
“…Vielerorts stehen Windkraftanlagen und
verderben mit ihrem stetigen Rotorengeräusch stille
Sommerabende. Klagen,
Gegenklagen, einstweilige Verfügungen, jahrelange
Nervenkriege,
Mediationsverfahren und schließlich absolute Unbeweglichkeit
in der Sache sind
der klassische Verlauf von Streitigkeiten der unmittelbaren Anwohner
gegen
Firmen….”
„…Doch auch
vermeintlich harmlose Bauten können den Wert
von Immobilien mindern. Schon vor Jahren zeigte eine Studie, dass
Windkraftanlagen Einfluss auf den Wert von Eigenheimen haben.
Häuser, die in
Sichtweite der Windenergieanlagen stehen, erfahren teilweise
Wertverluste von
mehr als 30 Prozent. Eine Umfrage unter 100 Maklern zeigte, dass in
einigen
Fällen Immobilien unverkäuflich wurden.
Dass hier eine weit
unterschätzte Problematik liegt,
bestätigt Hans-Eberhard Langemaack, Jurist und
Geschäftsführer beim
Immobilienverband Deutschland. "Wer heute ein Haus baut oder kauft,
sollte
sich unbedingt auch die Bebauungspläne der näheren
Umgebung genau anschauen und
Informationen einholen, ob es womöglich
Genehmigungsanträge von Firmen gibt,
die sich dort niederlassen wollen, die aber noch Jahre in der Zukunft
liegen", sagt er.
Eine grüne Wiese vor dem
Haus müsse nicht eine grüne
Wiese bleiben. Möglichen Schadenersatz, für den unter
Umständen auch der Staat
aufkommt, gibt es nur, wenn nicht abzusehen war, dass sich die
Bebauungslage
eines Tages komplett ändern
könnte….”
Unter „Das
können
Betroffene tun“ heißt es weiter:
„Baurecht
schützt: Die Zahl der Fälle, in denen
Eigenheimbesitzer drastisch von Firmen- oder Gewerbeansiedlungen in
unmittelbarer Nähe betroffen sind, ist in Deutschland eher
gering. Davor
schützt auf Bundesebene das Baugesetzbuch sowie die
Baunutzungsverordnung. Auf
kommunaler Ebene gelten die Bebauungspläne. Allerdings
können in der
Nachbarschaft eines Baugebiets bestimmte Nutzungen erlaubt sein, die
nur im
Textteil zum Bebauungsplan zu finden sind. Diesen sollten Bauherren vor
allem
in neuen Siedlungsgebieten kennen.
Bürgerinitiative hilft: Wenn sich andeutet, dass es zum
Streitfall kommt, lautet die erste Empfehlung, sich mit anderen
Betroffenen in
einer Bürgerinitiative zusammenzuschließen. Je eher
eine politische
Willensbekundung erfolgt, desto besser. Der direkte Kontakt zu
Kommunalpolitikern sollte ebenfalls schnell hergestellt werden.
Gutachten klärt: Klagen
können sich über Jahre hinziehen. Dabei
müssen allein für die erste Instanz zwei bis drei
Jahre veranschlagt werden. Das
Gericht beauftragt Gutachter, die vor Ort die Situation untersuchen.
Bezahlen
muss diese Gutachten, wer verliert. Ein Gutachten kann zwischen 3000
und 15000
Euro kosten, zusammen mit Anwalts- und Gerichtskosten entsteht also ein
Kostenrisiko
von bis zu 30000 Euro.
In
einer wissenschaftlichen Abhandlung
zum Thema „Grundsteuererlaß
wegen
benachbarter Windkraftanlagen“ weist Professor Dr.
Erwin Quambusch,
Bielefeld, nach, wie sich Wertminderungen von Wohngrundstücken
durch Windkraft-Betrieb
ergeben.
In
einem am 8.1.2013 veröffentlichten Beitrag der
Bürstädter Zeitung heißt
es unter der Überschrift „Nicht
unerhebliche Wertminderung“ unter anderem:
„WINDKRAFT - FDP lehnt Anlagen auf
Kesselberg ab
(red). „Die FDP
Heppenheim lehnt Windkraftanlagen auf der
Gemarkung des Heppenheimer Stadtwalds und den Hängen des
vorderen Odenwalds
nach wie vor klar ab“, berichtet Benjamin Kramer,
Vorsitzender der Liberalen
aus der vergangenen Sitzung des Heppenheimer FDP-Vorstands.
Der Vorstand habe auf seiner
Sitzung mit einstimmigem
Votum die Position bekräftigt, die man bereits im letzten
Kommunalwahlkampf
vertreten habe. „Die öffentlich diskutierte
Vorrangfläche auf dem Kesselberg
halten wir unter Gesamtabwägung aller Aspekte für
ungeeignet“, führt Kramer
aus.
Die Auswirkungen auf das
Landschaftsbild, die Natur und
die gravierenden Schäden für den Stadtwald
stünden bei diesem Vorhaben
keineswegs in angemessenem Verhältnis zum dort durch
Windenergie zu erzielenden
Nutzen für die Allgemeinheit.
Zudem
zeige die
Erfahrung aus anderen Kommunen, dass als Auswirkung von
Windkraftanlagen an
derart exponierter Stelle eine nicht unerhebliche Wertminderung der
Heppenheimer Grundstücke drohe, die aufgrund ihrer
Blickbeziehung zum Panorama
des südlichen Odenwaldes, oder aufgrund von
Beeinträchtigungen durch Lärm oder
Infraschall künftig unter den Windkrafträdern zu
leiden hätten. „Das wird die
FDP nicht mitverantworten“, führt Kramer
aus….“
im Allgäu regt sich schon lange massiver Widerstand

Bild: Bürgerinitiative "Natürlich für`s Allgäu e.V."
Daß -
durchschnittlich ca. 30 % betragende, im
Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit
-
gravierende
W e r t v e r
l u s t e bei Immobilien
eintreten, wenn in der N
ä h e
Windvorrang-Gebiete ausgewiesen
und in S i
c h t w e i t e
(künftig
bis zu 230 m hohe = vor allem im windschwachen südlichen
Binnenland)
Windindustrieanlagen gebaut werden, geht aus vielen Berichten /
Stellungnahmen hervor
von
·
Bausparkassen-Beratern
·
Immobilien-Maklern
·
lokalen Zeitungsanzeigen im Bereich
„Immobilien-Verkäufe“
·
Leserbriefe betroffener
Grundstücks-Eigentümer
·
Berichten der
Gutachter-Ausschüsse von Windkraft-Kommunen
·
Schriftverkehr von
Grundstücks-Eigentümern mit der Finanzverwaltung
wegen
Sonderabschreibungen von Gebäuden / Grundsteuer-Herabsetzung
als Folge von
durch Windkraft-Betrieb eingetretenen Wertminderungen
·
Tourismus-Verbänden
·
wissenschaftlichen Untersuchungen
an Lehrstühlen der Wohnungswirtschaft bei
Universitäten / Fachhochschulen
·
und bekannt gewordenen
Kreditentscheidungen von Kreditinstituten hervor,
nachdem die Beleihungsgrenzen / Kreditbeträge vermindert bzw.
der Einsatz eines
höheren Eigenkapitalanteils bei der Immo-Finanzierung
gefordert wurde…
Ob
auch auf die
·
Bönnigheimer
·
Kirchheimer
·
und
Grundstücks-Eigentümer im Bottwartal
(Großbottwar, Oberstenfeld,
Steinheim, Beilstein u.a.)
derart
massive Wertminderungen bei ihren Grundstücken und
Gebäuden zukommen, hängt
davon ab, ob sich die vor Ort agierenden Windkraft-Enthusiasten mit
ihren
teilweise abstrusen und völlig abgehobenen
Windkraft-Plänen bei den
Genehmigungsbehörden durchsetzen.
Zu
den Bönnigheimer Windkraft-Plänen berichtete die
Heilbronner Stimme unter der Überschrift „Naturschutzgebiet
ist Tabu-Zone“: „…Der
Gutachter des zuständigen Gemeindeverwaltungsverbands
Bönnigheim, Kirchheim und
Erligheim, die Ludwigsburger Firma KMB, war zu dem Schluss gelangt,
dass es
keine geeigneten Standorte für Windräder auf
Bönnigheimer Gemarkung gebe."
Entsprechend
den Plänen der Stadtverwaltung Bönnigheim sollen an
mehreren Stellen auf
Bönnigheimer Gemarkung Windkraft-Standorte vorgesehen werden.
Käme es zur
Realisierung, würde Bönnigheim mit künftig
bis zu 230 m hohen
Windindustrieanlagen regelrecht umzingelt.
Besonders
schwerwiegend und zu Lasten der Bönnigheimer Bürger
wäre der Bau von
Windindustrieanlagen im „Rotenberg
/
Saukopf“, einem durch zwingend einzuhaltende
europäische Landschafts- und
Naturschutzbestimmungen bisher geschützten Landschafts- und
Vogelschutzgebiet
inmitten von Wald am Tor zum Naturpark „Stromberg -
Heuchelberg“, denn:
Beim
Bau von zwei von Windkraft-Initiatoren dort gewünschten
Windindustrieanlagen
müßten
·
mehrere Fußball-Feld
große Waldflächen gerodet und
·
Infrastrukturmaßnahmen
zur Verbreiterung / Neuanlage von Straßen und
Feldwegen durchgeführt werden, weil zum Transport (befahren
mit schwerem Gerät)
/ Montage von Einzelteilen des Turms, der Rotorblätter, zum
Erstellen des
Beton-Fundaments und der Verlegung von Versorgungsleitungen die
vorhandene
Straßen- und Feldwege-Infrastruktur bei weitem nicht
ausreicht.

martialische Eingriffe im Wald (Binselberg Odenwald)
Zwar
sind die von den jeweiligen Kommunalverwaltungen beauftragten Planer
beim kommunalen Planungsbüro K M B
(Ludwigsburg)
in ihren für die Kommunen Bönnigheim, Kirchheim / N.,
Kommunen im Bottwartal,
Sachsenheim und anderswo im windschwachen Landkreis Ludwigsburg
erstellten Gutachten
unmißverständlich zum Ergebnis gekommen,
daß an den genannten Orten und zum
Schutz der Bürger
·
k e i n
e Windkraft-Standorte
ausgewiesen
werden dürfen, weil…
·
…die zum Schutz der
Bürger gesetzlich festgelegten, ohnehin zu geringen und
von „Grün-Rot“ zur Realisierung
politischer Vorgaben noch einmal reduzierten
Sicherheitsabstände unterschritten würden
·
…gegen zwingend
einzuhaltende Umwelt-, Natur-, Landschaftsschutzgesetze
- insbesondere auch
den Vogelschutz
betreffend - massiv verstoßen
würde, dem ohnehin vor allem
im waldarmen Landkreis Ludwigsburg schon „böse unter
die Räder gekommenen“
Naturschutz einen weiteren, wohl irreparablen Schlag versetzend
·
…das
jahresdurchschnittlich dort vorhandene Windaufkommen als Voraussetzung
für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb selbst unter
Zugrundelegung
der aufgrund politischer Vorgaben „am grünen
Tisch“ der Planer noch einmal
herab gesetzten, in der Realität jedoch niemals erreichbaren
Windgeschwindigkeiten bei weitem nicht ausreichend ist und zu schon vor
dem 1.
Spatenstich feststehenden dauerhaften Verlust-Finanzierung bzw.
Fehlinvestitionen
führen würde, mit der Folge, daß -
zu Lasten der Stromverbraucher
- an
jedem Standort staatliche / kommunale Subventionen gewährt
werden müßten und
von der Windkraft-Lobby in die Irre geleitete Kapitalanleger einen
Großteil
ihrer Kapitalanlage wegen dauerhafter Verlustsituation verlieren
würde, von
(ausgebliebenen Gewinnausschüttungen oder Verzinsungen) ganz
zu schwiegen…
·
an den genannten Orten gegen
vom Verband
der Region Stuttgart (VRS) zwingend festgelegte Landschaftsschutz-Bestimmungen
(Landmarken) verstoßen würde…
Auch
das Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde und der
Verband der Region
Stuttgart (VRS) haben bereits mehrfach über Berichte in der
Lokalpresse und Kommentaren bei Veranstaltungen „zwischen den
Zeilen“ durchblicken lassen, daß
für nahezu alle von Windkraft-Enthusiasten propagierten
Pläne an den genannten
Standorten nur geringe Realisierungs-Wahrscheinlichkeiten
bestünden…
Ob
dies alles allerdings dazu führt, daß die an den
genannten Orten - ohne
Einsatz des gesunden Menscheverstands
- völlig
abgehobenen
Windkraft-Pläne endgültig „ad
acta“ gelegt werden, bleibt abzuwarten.
Allzugut
ist noch in Erinnerung, daß seinerzeit auch die in Ingersheim
aufgekommenen
Windkraft-Pläne zunächst vom Verband Region Stuttgart
(VRS) - wie
an allen anderen im windschwachen Landkreis Ludwigsburg ca. 20 zur
Auswahl
stehenden Windkraft-Standorte auch
- abgelehnt
wurden, weil schon
damals gutachterlich festgestellt wurde,
·
…daß das -
damals wie heute
- völlig
unzureichende jahresdurchschnittliche Windaufkommen keine Voraussetzung
für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb
darstellt…
·
…und weil schon damals
bestehende, zwingend einzuhaltende Natur- und
Landschaftsschutzbestimmungen den Ausweis von Windvorrang-Gebieten /
Bau von
Windindustrieanlagen an den untersuchten Standorten
verbietet…
Dies
alles hat die Ingersheimer Windkraft-Enthusiasten -
angeführt von einer Gemeinderätin und ihrem Gefolge,
den Ingersheimer
Bürgermeister in Hinterzimmer-Entscheidungen und an den
Bürgern vorbei unter
Druck setzend - jedoch nicht davon abgehalten, den
Verband
der Region Stuttgart (VRS) solange -
auch auf der schon damals aktiven
politischen, „grün-roten“
Schiene - so lange zu
„bearbeiten“, bis der VRS im
Widerspruch zu seiner zuvor begründeten Ablehnung entnervt
„in die Knie
gegangen“, in bester „Wendehals-Manier“
eine „Kehrtwendung um 180 Grad“
vollzogen hat und „umgefallen“ ist, den Ausweis
eines Windvorrang-Gebiets auf
der nur 298 m hohen, relativ windschwachen Ingersheimer Gemarkung
vollziehend…
(vgl. unsere Homepage-Rubrik „History“).
Ach
ja und „zu guter Letzt“: … und die Ingersheimer
Immobilienwerte, vor allem in den dem Ingersheimer
Windindustrieanlagen-Standort und dem ausgewiesenen Windvorrang-Gebiet
am
nächsten liegenden Neubaugebieten
„Brühl“…:
Karikatur vn P.Tiemann / Quelle www.windwahn.de
Anmerkung zur Karikatur: Die linke
Sprechblase stellt die Situation im windstarken Norden dar, wie die
Schreibweise unschwer zu erkennen läßt... Hinsichtlich der Situation im
windschwachen und zu Wind-Kapitalverlusten führenden Süden (BW, Bayern)
müßte das Bild auf der rechten Seite noch um einen reißenden Fluß
ergänzt werden, der die in Geldsäcken dargestellten, von den
Wind-Märchenerzählern suggerierten Geldsäcke wie eine Fata Morgana
hinwegschwemmt...
Die
Ingersheimer Gemeindeverwaltung hat es
- bewußt
oder unbewußt - geschickt verstanden, ihre
weitgehend im Gemeinde-Eigentum befindlichen
Bauplätze „rechtzeitig“ zu verkaufen, und
zwar so rechtzeitig, daß die
allermeisten Bauplätze bereits verkauft waren, bevor die in
der Öffentlichkeit
auf breiter Front ab Ende 2009 einsetzende Diskussion über bis
dahin den Bürgern
weitgehend vorenthaltenen Windkraft-Planungen „Fahrt
aufgenommen“ hat…
…durch diesen wohl zeitlich
geschickt
inszenierten Ablauf bei der Vermarktung von Bauplätzen ging
das durch
Windkraft-Ausbau verursachte Wertverlust-Risiko von der verkaufenden
Gemeinde
auf die Bauplatz-Käufer über…, ... die wohl die "Katze im Sack" gekauft haben , auf dem "schwarzen Peter" sitzen bleibend...
…und
in einem im Sommer 2012 im Wirtschaftsteil der Ludwigsburger
Kreiszeitung zum
Jahresabschluß der VR-Bank Ingersheim
veröffentlichten Beitrag heißt es
sinngemäß, daß man mit dem
Jahresabschluß der Bank zwar insgesamt zufrieden
sei… …man beklage jedoch die auffallende
Zurückhaltung bei der
Kredit-Antragsstellung von Grundstücks-Eigentümern im
Neubau-Gebiet „Brühl“ und
die dort noch nicht auf breiter Front beginnenden Neubauten, die
verwunderlich
sei angesichts des in anderen Nachbar-Kommunen einsetzenden
Bau-Booms… das Wort
„Windkraft-Bau in Ingersheim“ wurde im
Zeitungsbeitrag mit keinem Wort erwähnt…
…könnte
es sein, daß sich der eine oder andere Ingersheimer
Bauplatz-Käufer - nachdem hinsichtlich
möglicher Wertverluste
der „Schwarze Peter“ von der Gemeinde als
Verkäufer auf ihn als Käufer
übergegangen ist - sich mit seinen
Bauplänen bis auf weiteres „zurück
hält“, verständlicherweise kein
„gutes Geld“ dem „schlechten
Geld“ hinterher
werfen will und sich Gedanken macht über
möglicherweise durch den Ingersheimer
Windkraft-Bau bereits „über Nacht“ bei den
gekauften Bauplätzen eingetretenen
Wertverlusten und angesichts weiterer, von der Gemeindeverwaltung
Ingersheim forcierten
Pläne zum Bau einer weiteren, noch näher an die
Wohngebiete heran rückenden
zweiten - dann womöglich
bis zu 230 m hohen (und damit
höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Ulmer
Münster oder der Kölner Dom)
-
Windindustrieanlage…
Im
Gegensatz zu Ingersheim ist die Vermarktung von gemeindeeigenen
Bauplätzen im
·
„Schloßfeld“
(Bönnigheim) und
·
im „Bachrain“
Kirchheim / N
Zeitungsberichten
zufolge noch im Anfangsstadium… laut vor wenigen Tagen
veröffentlichten lokalen
Presseberichten hat die Stadt Bönnigheim noch keinen einzigen
Bauplatz im
„Schlossfeld“ verkauft…
…könnte
es sein, daß die Vermarktung von gemeindeeigenen
Bauplätzen in Bönnigheim und
Kirchheim / N. angesichts der jetzt in der breiten
Öffentlichkeit vor Ort
diskutierten und von beiden Kommunen unterstützten
Windkraft-Pläne trotz
Bau-Booms in anderen Kommunen ins Stocken gerät,
zähflüssiger anläuft und die
Kommunen ggfs. auf dem einen oder anderen Bauplatz „sitzen
bleiben“ bzw.
eventuell Reduzierungen bei den Verkaufspreisen nötig werden,
um die Bauplätze
trotz möglicher Windkraft-Bauten in der Nähe /
Sichtweite zum Wohngebiet „an
den Mann“ zu bringen…
Und
abschließend: …bei wem verbleibt in
Bönnigheim und Kirchheim / N. oder in den
Bottwartal-Gemeinden der „Schwarze
(Windkraft)Peter“…
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de
zum
Seitenanfang
Südwestpresse
(SWP): Durch Windkraftanlagen verursachte Wertminderungen von
Immobilien n i c h t n u r beim Verkauf
Infolge
Windrad-Bau eintretende W e r t v e r l u s t e bei
Immobilien führen
auch zu schlechteren Immobilien-Verkehrswerten in
Ingersheim…
Rat
an Bauwillige und Wohnungs-Käufer zur Vermeidung von
Immobilien-Wertverlusten: Einholung von Vorab-Informationen v
o r
Immobilienkauf und M e i d e n von
Windrad-Standort-Gemeinden…
(wm / 071211) -
Einem Beitrag der SWP (Regionalausgabe Gaildorf) vom 6.12.2011 zufolge
treten durch
•
Windrad-Bau
und
•
Ausweis von
Windvorrang-Gebieten - wie in
Ingersheim erfolgt -
verursachte
Wertminderungen n i c h t erst beim
Immobilien-Verkauf ein, sondern schlagen sich
- zu Lasten der Immobilien-Eigentümer
- bereits a b
Ausweis und a b
Bau von Windkraftanlagen w
e r t m i n d e r n d in den V e r k e h r s w e r
t e n der Immobilien
nieder. Dem Bericht zufolge belegt dies ein an der Universität
Frankfurt am Main durch Prof. Dr. Jürgen Hasse, Inhaber eines
Lehrstuhls für Wohnungswirtschaft, durchgeführtes
Forschungsprojekt,
demzufolge „Windkraftanlagen in der Nähe von
Wohngebieten die
Lebensqualität der Anwohner nachhaltig
verändern.“
Im SWP-Zeitungsbeitrag heißt es weiter: „Als Folge der
Beeinträchtigung der Lebensqualität sinkt der
Verkehrswert der Immobilien signifikant. Immobilienmakler
bestätigten im Rahmen der Studie Wertverluste bei Immobilien
in Höhe von durchschnittlich 20 bis 30 Prozent durch die
Errichtung von Windkraftanlagen mit Einfluss auf Wohngebiete. Im
Einzelfall droht gar die völlige
Unverkäuflichkeit.”
Und weiter: „Wertmindernde
Gründe für die Immobilien sind:
Geräuschimmissionen, Infraschall, der möglicherweise
für Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen bei Menschen, die
in der Nähe von Windkraftanlagen leben, verantwortlich ist,
Schattenwurf, Unruhe durch die drehenden Rotoren sowie die
Verschandelung der Landschaft und der unwiederbringliche Verlust des
Erholungswertes der Natur.“
Ähnliches bestätigen
Immobilienmakler, Bausparkassenvertreter, Mitglieder von
Gutachterausschüssen der Windrad-Standort-Gemeinden, Banken
bei Ermittlung der Beleihungswerte sowie die Berichte in
Lokalzeitungen, in deren Verbreitungsgebiet es zum Ausweis von
Windvorrang-Gebieten bzw. zum Bau von Windrädern kam.
Auch die Ergebnisse
der Google-Internet-Suchmaschine belegen nach Eingabe des
Suchbegriffs „Windkraft Wertminderung
Immobilien…“, daß überall dort,
wo in Deutschland Windvorrang-Gebiete ausgewiesen und
Windräder bzw. Windparks gebaut wurden, es zu mehr oder
weniger großen Wertminderungen - bis hin
zur Unverkäuflichkeit - beim Grundbesitz
gekommen ist.
Besonders bitter ist dies für diejenigen
unter den Immobilien-Eigentümern, die den
Veräußerungserlös ihrer Immobilie
angesichts des Verfalls der staatlichen Rentensysteme als wesentlichen Pfeiler ihrer Altersvorsorge
fest eingeplant haben und diesen ggfs zur Finanzierung für
„Betreutes Wohnen / Altersheim etc.“ verwenden
wollen. Dieser Personenkreis muß nun -
wenn ihre Immobilie im Wirkungskreis von Windrädern oder in
der Nähe von Windvorrang-Gebieten liegt -
beim Verkauf ihres Hauses oder Wohnung mit zum Teil erheblichen finanziellen Abstrichen
rechnen.
In einer bundesweit aufsehenerregenden und zur
großen Feedback-Nachfrage führenden Pressemitteilung
hat „Haus
& Grund Schleswig-Holstein“ -
Verband der Grundstücks-
eigentümer - jüngst
darauf hingewiesen, daß es zu einem V e r f a l
l der Verkehrswerte von Immobilien-Eigentum
regelmäßig dort komme, wo Windräder gebaut
bzw. Windvorrang-Gebiete ausgewiesen werden, wobei der d u r c h s c
h n i t t l i c h e Wertverlust ca. 30 % betrage. In
Einzelfällen gehe der W e r t v e r l u s
t sogar bis hin zur Unverkäuflichkeit.
„Haus & Grund“ fordert daher einen finanziellen Ausgleich
für die vom Rückgang von Verkehrswerten ihrer
Immobilien infolge Windrad-Bau betroffenen
Immobilien-Eigentümer; vgl. Pressemitteilung Haus &
Grund vom 17.11.2011, die wir nachfolgend im Wortlaut
veröffentlichen:
„Ausweitung
von Windkraftanlagen - Forderung gesetzlicher Ausgleichsregelungen
für Wertverluste
Ausweitung von Windkraftanlagen:
Grundeigentümer
verlangen gesetzliche Ausgleichsreglung für
Wertverluste
Die
Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen im Rahmen
der aktuellen Fortschreibung der Regionalpläne im Land
stößt bei Haus & Grund Schleswig-Holstein
auf heftige Kritik. Das Land beabsichtigt, die Flächen der
Eignungsgebiete von derzeit 0,8 Prozent der Landesfläche auf
etwa 1,5 Prozent aufzustocken. Dies stelle ein Steigerung von immerhin
rund 90 Prozent dar. Die benachbarten
Grundstückseigentümer, so der Verbandsvorsitzende
Jochem Schlotmann, müssten bei Errichtung der Anlagen mit
empfindlichen Wertverlusten ihrer Immobilien rechnen. Der Rechtsschutz
dieser Eigentümer sei unzureichend.
Haus & Grund fordert
daher das Land auf, einen konkreten gesetzlichen Anspruch auf
finanziellen Ausgleich für die betroffenen Eigentümer
zu regeln. Die betroffenen Grundstücke würden
zweifelsfrei unter anderem durch Lärm, Schattenschlag,
Eiswurf, durch die bedrängende Wirkung und die
bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen an Wert verlieren.
Wertverluste von 30 % oder gar Unverkäuflichkeit der Immobilie
seien nicht unüblich. Da für den Gesetzgeber diese
Folgen der Wertentwicklung vorhersehbar seien, sei es
verfassungsrechtlich geboten, für diesen enteignungsgleichen
Eingriff eine gesetzliche Ausgleichsregelung festzuschreiben, so der
Verbandschef.
Dies
müsse umso mehr gelten, als die Betreiber von
Windkraftanlagen beträchtliche Gewinne erwirtschafteten.
Selbst bei dem häufigen Stillstand der Anlagen
flössen die hohen staatlichen Subventionen weiter. Diese
müssten auch von den betroffenen Grundeigentümern
mitgetragen werden. Wer den Vorteil habe, müsse dazu
beitragen, dass die Sonderopfer ausgeglichen werden. Klimaschutz
dürfe für Grundeigentümer keine
Einbahnstraße sein, so Schlotmann abschließend.
Nr. 12/2011
Pressekontakt:
Jochem Schlotmann”
Bestätigt
wurden diese Befürchtungen von „immonet“,
einem der größten Internet-Portale für
Immobilien, unser Beitrag „Windräder
drücken Immobilienpreise“,
vgl.: immonet.news vom 29.11.2011: http://news.immonet.de/windraeder-druecken-immobilienpreise/9046
Wie bekannt, plant die grün-rote
BW-Landesregierung einen massiven Ausbau der Windkraft: So sollen
zusätzlich zu den schon vorhandenen 3 6 2
Windindustrieanlagen innerhalb
der 5-Jahres-
Legislaturperiode 2011 - 2015 pro Jahr 1 5 0
weitere Windkrafträder - insgesamt
also 7 5 0 Windräder -
und bis 2020 insgesamt 1 2 0 0 zusätzliche
Windräder installiert werden, obwohl das
jahresdurchschnittliche Windaufkommen im vergleichsweise eher windarmen
Baden-Württemberg nach allen verfügbaren,
langjährig repräsentativ erhobenen und daher
äußerst zuverlässigen Mess-Ergebnissen des
Deutschen Wetterdiensts (DWD) u.a. - zuletzt
bestätigt durch den von unabhängigen
Sachverständigen des TÜV
Süd für ganz Baden-Württemberg aufgestellten
Windatlas - um ca. 2 - 3 Mal
(!!) n i e d r i g e r als in
den „klassischen“ Windrad-
Bundesländern im Norden und Osten ist.
Sollen diese Windkraft-Pläne umgesetzt
werden, ist klar, daß ein Großteil der neuen
Windkraftanlagen a
u ß e r h a l b (!!) der vom TÜV Süd
aufgrund objektiver Mess-Ergebnisse als -
für baden-württembergische
Verhältnisse - Windkraft-geeignet
identifizierten Regionen
•
Höhenrücken des Süd-Schwarzwalds
• Höhenrücken
des Nord-Schwarzwalds
• Hohenloher Ebene
• Schwäbische Alb
gebaut werden muß, weil die
„Windkraft-Filet-Standorte“ in BW bereits durch die
schon installierten
3 6 2
Windkraftanlagen in den genannten 4
Regionen weitgehend belegt sind und kaum mehr
zusätzliche Standort-Kapazitäten aufweisen, um
innerhalb der nächsten 4 – 5 Jahre weitere
rd. 7 5 0
Wind-Industrieanlagen aufnehmen zu können.
Noch
einmal: Im Klartext
heißt dies, daß ein G r o ß t e i
l der 7 5 0 jetzt
zusätzlich geplanten Wind-Industrieanlagen a u ß e r h a l b
der vom TÜV Süd für
baden-württembergische Verhältnisse als relativ
windstark identifizierten und daher empfohlenen 4 Regionen
- d.h. auf dem
deutlich windschwächeren „flachen Land“
(z.B. Landkreis Ludwigsburg und angrenzende Landkreise
- gebaut werden müßte, an Standorten also,
die aufgrund der topografischen Verhältnisse
- wegen vergleichsweiser Windarmut -
schon von vornherein - wie das nur 298 m
über Meereshöhe liegende Ingersheim
- gänzlich ungeeignet sind für einen
dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Betrieb.
F a z i
t für alle, die ihren g e s u n d e
n M e n s c h e n v e r s t a n d einsetzen:
a) Alle
Windkraft-Projekte, die in
Baden-Württemberg - mangels freier
Standort-Kapazität an den vom
TÜV Süd im BW-Windatlas empfohlenen
Windkraft-Standorten (vgl. oben) - a u
ß e r h a l b der vom TÜV Süd im
BW-Windatlas empfohlenen
Standorte realisiert werden sollen, sind wegen
j a h r e s d u r c h s c h n i t t l i c h viel zu
s c h w a c h e m Windaufkommen
von vornherein n i c h t für einen
dauerhaft wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb geeignet.
a) Werden
trotzdem und in Kenntnis
der fehlenden Voraussetzungen an für Windkraft-Stromgewinnung
völlig
ungeeigneten BW-Standorten - wie in
Ingersheim
- Windräder
hingestellt, so basiert deren Bau
weniger auf Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, sondern erfolgt
vor allem auf
Basis grün-rot gefärbter politischer Vorgaben, im
wesentlichen beeinflußt von I d e o l o g i e
und S y
m b o l i k, wie beim Bau in I n
g e r s h e i m der Fall.
Da der „im Ländle“
außerhalb der vom TÜV Süd empfohlenen
Windkraft-Standorte - d.h. an Standorten auf dem
für Windkraft mangels Windaufkommen völlig
ungeeigneten „flachen Land“ -
zu erzeugende Windstrom zu marginal ist und in keinem
Verhältnis steht zu den durch Windkraft an diesen ungeeigneten
Stellen verursachten Nachteilen, kommt es zu Lasten der
Bevölkerung - wie in Ingersheim
- zu folgenden wesentlichen Nachteilen, mit denen nun auch die
Bürger anderer Kommunen konfrontiert werden,
falls auch dort am Bürgerwillen vorbei getroffene
Windkraft-Entscheidungen durch Bürgermeister und Gemeinderat
gefällt werden:
- Verminderung der Lebensqualität der in
Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von
ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden
Bevölkerung
- Entstehung drohender, durch Immissionen
(Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken
(Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung der in unmittelbarer
Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete
- Beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von
Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken
und Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als
auch auf Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete
Holder / Brühl u.a.)
- dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
- Einschränkung des sanften Tourismus
u.a.
Mit diesen Fragen sehen sich -
Berichten der Lokalpresse folgend, wonach jetzt im Gemeinderat begonnen
wurde, Fragen zu Windkraft-Standorten auf Gemeinde-Gemarkung zu
diskutieren - die Bürger der
Gemeindeverwaltungsverbände
- Marbach (Marbach, Benningen, Affalterbach,
Erdmannhausen, Rielingshausen)
- Bönnigheim (Bönnigheim,
Kirchheim, Erligheim)
- Besigheim (Besigheim, Mundelsheim, Hessigheim,
Löchgau, Freudental, Gemmrigheim, Walheim) und
- Bietigheim-Bissingen
konfrontiert.
Nachdem das Problem „Wertverluste beim
Immobilienvermögen wegen Minderung der Verkehrswerte infolge
Windrad-Bau“ selbst in den
„klassischen“ Windrad-Bundesländern im
Norden (vgl. oben) immer stärker „an Fahrt
gewinnt“, ist damit zu rechnen, daß diese
Problematik vor dem Hintergrund des von der grün-roten
BW-Landesregierung forcierten Windkraft-Ausbaus auch „im
Ländle“ noch stärker in den Vordergrund
rückt; vor
allem deshalb, weil die durch Windkraft-Ausbau hervorgerufenen
Wertverluste bei den in der Nähe bzw. im Wirkungskreis
liegenden Grundstücken, Häuser und Wohnungen deutlich
höher sein dürften als im Norden, da in
Baden-Württemberg
- die Immobilienpreise und Verkehrswerte von
Grund und Boden u.a. gegenüber den
bevölkerungsärmeren, eher agrarwirtschaftlich
strukturierten Bundesländern im Norden und Osten erheblich
höher sind wegen der größeren
Bevölkerungsdichte, stärkerer Industrieansiedlung und
deshalb knapperem Bau- und Ackerland, das jetzt durch Ausweis neuer
Windvorrang-Gebiete noch einmal verknappt werden soll…
Zur Vermeidung
von durch Windrad-bau und Ausweis von Windvorrang-Gebieten
hervorgerufenen Wertverlusten
bei Immobilien raten wir allen Bauwilligen und
Kaufinteressenten, rechtzeitig v o r
Kaufvertrags-Abschluß detaillierte Erkundigungen einzuziehen
über eventuell bestehende Windkraft-Planungen in Gemeinden, wo
eine Immobilie gekauft werden soll…
Um die jetzt auf viele Ingersheimer
Immobilien-Eigentümer wegen des Windrad-Baus und des Ausweises
eines weitere Windräder aufnehmenden Windvorrang-Gebiets
zukommenden Nachteile von vornherein zu vermeiden, sollten Bauwillige
Windrad-Standorte meiden und ggfs an anderen Orten
- an denen der „bittere Kelch“
vorüberging - ihren
Immobilien-Wunsch verwirklichen…
Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zum
Seitenanfang
immonet:
“Windräder d r ü c k e
n
Immobilienpreise”… auch am eher
windertragsschwachen
Windrad-Standort Ingersheim…
(wm / 041211) -
Eines der größten deutschen Internet-Portale
für Immobilien - immonet
- nimmt Bezug auf die vom Landesverband Schleswig-Holstein
der
Eigentümer-Schutzgemeinschaft „Haus &
Grund“ jüngst geäußerten
Befürchtungen über Wertverluste von Immobilien, die eintreten, nachdem in der Nähe
Windkraftanlagen
gebaut oder Windvorrang-Gebiete ausgewiesen wurden, deren Ausweis
für
die im Umkreis liegenden Immobilien wie ein unsichtbares
„Damokles-Schwert“ über den betroffenen
Wohngebieten hängt und
bestätigt ebenfalls: „Windräder
drücken Immobilienpreise“.
Wie in unserem Beitrag vom 9.12.2011 dargestellt,
fordert der Schleswig-Holsteinische Vorsitzende des Haus- und
Grundbesitzerverbands von der Landesregierung Schleswig-Holstein einen gesetzlich
verbrieften finanziellen Ausgleich für die durch
Windkraft-Anlagenbau und Ausweis von Windvorrang-Gebieten
ursächlich und oftmals quasi „über
Nacht“
eingetretenen W e r t v e r - l u s t e von
Immobilien, die
• durchschnittlich bei
30 %
lägen und
• in Einzelfällen sogar
bis zur U n v e r k ä u f l i c h k e i t
der Immobilien führten.
Bereits seit
längerem
nehmen die Auseinandersetzungen auch in Schleswig-Holstein und in
anderen nördlichen Bundesländern
• zwischen
Windkraft-Kapitalanlegern und Landwirten =
Grundstücksverpächtern einerseits
• und den im
Wirkungskreis bzw. in Sichtweite zur Windkraftanlage lebenden
Bürgern andererseits
deutlich an Schärfe zu, nachdem durch den
in der
Vergangenheit erfolgten nahezu ungezügelten Ausbau der
Windkraft
vor Ort schon länger eine Sättigungsgrenze erreicht
wurde und
die Bürger angesichts der für viele immer deutlicher
zutage
tretenden Nachteile den weiteren Windkraft-Ausbau in Frage stellen.
So kam es immer häufiger zur Gründung von
contra-Windkraft-Bürgerinitiativen
und die Bürger - vor allem jene, die im
Wirkungskreis
von bis zu 5 Km Entfernung zum Windrad-Standort leben und daher die
größten Nachteile erdulden müssen
- machten
ihrem Ärger durch Protest-Aktionen „Luft“.
Daher war
es nicht verwunderlich, daß mancher Bürgermeister
und
mancher Gemeinderat bei Kommunalwahlen aus Protest mit mangelndem
Stimmenergebnis bedacht oder gar abgewählt wurde, nachdem sie
zuvor pro-Windkraft-Entscheidungen ohne Bürgerentscheid bzw.
ohne
vorherige Bürgerbefragung und daher am Bürgerwillen
vorbei
getroffen hatten.
Hintergrund der vom Haus- und Grundbesitzerverband
Schleswig-Holstein getroffenen Feststellung
über Wertverluste von Immobilien im Umkreis von
Windkraft-Anlagen und der daraus abgeleiteten Forderung nach finanzieller
Entschädigung der betroffenen
Grundstücks-Eigentümer
ist das Vorhaben der Landesregierung, den Ausweis von
Windvorrang-Gebieten in Schleswig-Holstein nahezu zu verdoppeln. So
sollen die Windkraft-Eignungsflächen von jetzt 0,8 % auf 1,5 %
erhöht werden.
Den Bürgern wurde relativ schnell klar,
daß
diese gravierende Erhöhung der
Windkraft-Eignungsflächen
unweigerlich zu weiteren Nachteilen und insbesondere zu einer
- …erheblich zunehmenden Landschafts-Verspargelung
- …deutlichen Verkürzung der
Abstandsflächen bzw. der
Sicherheitsabstände zwischen Windkraft-Standort und
Wohn-Besiedlung und damit
- …neben der weiteren Zunahme von
durch Windkraft-Betrieb möglicherweise verursachten Gesundheitsrisiken
- ….zu weiteren, noch gravierenderen Wertverlusten von im
Umkreis belegenen Immobilien
führen werden. Entsprechend
dürften die
Auseinandersetzungen auch in den nördlichen
Bundesländern
noch weiter zunehmen.
Die zunehmend kritische und gegen den weiteren
Windkraft-Ausbau gerichtete Einstellung vieler Bürger in den windreichen nördlichen
Bundesländern
ist eigentlich bemerkenswert, weil angesichts des
jahresdurchschnittlich dort stabilen Windaufkommens durch
Windkraft-Betrieb - im Gegensatz zum
vergleichsweise
windarmen Ingersheim - nachhaltige und dauerhaft
anfallende
Gewerbeerträge erwirtschaftet werden, die zu
verläßlichen Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten
des
- wegen fehlender Industriedichte -
„notorisch
klammen“ Gemeindesäckels führen. Die
trotzdem
zunehmende Ablehnung der Windkraft im „hohen
Norden“ zeigt
auf, wie schwerwiegend die durch Windkraft-Betrieb zu Lasten der
Bürger verursachten Nachteile eingeschätzt werden.
Im Gegensatz zum windreichen Norden fallen am
vergleichsweise windschwachen und nur 298 m über Meeresspiegel
liegenden Windrad-Standort Ingersheim nach eigenem, bei einer
Veranstaltung am 12.3.2010 geäußerten Bekunden des
Ingersheimer Bürgermeisters - wegen
fehlendem
Windaufkommen und mangels Gewerbeertrag - keinerlei
Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten des Ingersheimer Gemeindehaushalts
an und das Windrad-Vorhaben wurde von einer Handvoll Ingersheimer
Windrad-
Initiatoren um die Gemeinderätin Hanne Hallmann
- nach
eigenen Aussagen weniger auf Basis von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen als vielmehr aus
Gründen der
Ideologie und der Symbolik - unter
tatkräftiger
Mithilfe des Ingersheimer Bürgermeisters und der Mehrheit des
Ingersheimer Gemeinderats o
h n e z u v o r erfolgte
Bürgerbefragung und o h n e
Bürgerentscheid und deshalb am Bürgerwillen vorbei
regelrecht „durchgedrückt“.
Vielen Bürgern -
vorwiegend
Grundbesitzern aus Ingersheim - wird immer klarer,
daß der durch Windrad-Betrieb wegen relativer
Windarmut
- wenn überhaupt - nur
spärlich erzielte
Windstrom-Ertrag keinesfalls die durch das Ingersheimer Windrad zu
Lasten vieler Bürger verursachten Nachteile rechtfertigt.
Nachfolgend an dieser Stelle noch einmal die
aufgrund
des Windrad-Baus auf die Ingersheimer Bevölkerung zukommenden
Nachteile:
- Verminderung der Lebensqualität der in
Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von
ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden
Bevölkerung
- Vermeidung drohender, durch Immissionen
(Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken
(Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung der in unmittelbarer
Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete
- Beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von
Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken
und
Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch
auf
Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder /
Brühl u.a.)
- dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
- Einschränkung des sanften Tourismus
Diese Nachteile erhöhen sich weiter,
falls es zum
Bau weiterer Windräder auf dem Ingersheimer Windvorrang-Gebiet
oder auf Gemarkung der Ingersheimer Nachbar-Gemeinden käme,
wie
von SPD, Grünen und Linke in
Kreisparteitagsbeschlüssen,
Absichtsbekundungen und Leserbriefen bereits mehrfach und mit Nachdruck
gefordert….
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
zum
Seitenanfang
HAUS
& GRUND: Häuser verlieren an Wert !
Eigentümer-Schutzgemeinschaft
„Haus & Grund Schleswig-Holstein“ fordert
wegen W e r t v e r l u
s t e n finanziellen Ausgleich für
Eigentümer in der Nähe von
Windkraftanlagen
Immobilien-W
e r t v e r l u s t e wegen Windrad-Bau und
großflächigem Ausweis des
Ingersheimer Windvorrang-Gebiets auch in I n g e r s h e i m
und an
weiteren, n ä h e r an Wohngebieten
liegenden Windrad-Standorten im
dichter besiedelten Baden-Württemberg….
(wm / 031211) -
Einem Bericht der HUSUMER NACHRICHTEN vom 29.11.2011 zufolge fordern
die in der Eigentümer-Schutzgemeinschaft
des Landes Schleswig-Holstein zusammengeschlossenen Haus-
und Grundbesitzer einen finanziellen
Ausgleich für den zwischenzeitlich wegen Windkraft-Bau
bereits entstandenen und künftig wegen forciertem Windkraft-Ausbau
noch verstärkter eintretenden Wertverlusten ihrer
Grundstücke, Häuser und Wohnungen, die
in der Nähe bzw. in Sichtweite und im Wirkungskreis von
Wind-Industrieanlagen liegen.
Dem
Zeitungsbericht zufolge warnt der schleswig-holsteinische
Verbandsvorsitzende von „Haus & Grund“, daß
„die Grundstückseigentümer in Nachbarschaft
von Windkraftanlagen mit
empfindlichen Wertverlusten ihrer Immobilien rechnen“
müßten… „Der
Rechtsschutz dieser Eigentümer sei unzureichend.“
Haus & Grund
in Schleswig-Holstein fordert daher die Landesregierung von
Schleswig-Holstein auf, zu
Gunsten der betroffenen Eigentümer einen gesetzlich
verbrieften
Anspruch auf finanziellen Ausgleich der von den durch Windkraft-Ausbau
hervorgerufenen Wertverlusten ihrer Immobilien zu schaffen.
Zur
Begründung heißt es in der Stellungnahme weiter,
daß
„deren Grundstücke unter anderem durch
Lärm,
Schattenschlag, Eiswurf, durch die bedrängende Wirkung und die
bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen an Wert
verlieren“
würden. Und weiter: „Wertverluste von 30 % oder gar
Unverkäuflichkeit seien nicht unüblich“, so
der
Verbandsvorsitzende von Haus & Grund.
Hintergrund der
auch
außerhalb des Haus- und Grundbesitzerverbands und auch in
anderen
Bundesländern jetzt geäußerten Forderung
sind die
jüngst in den einzelnen Bundesländern bekannt
gewordenen
Ziele der jeweiligen Landesregierungen, im Zuge der seit 12.3.2011 vor
dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima / Japan ausgerufenen
Energiewende den Ausbau der regenerativen
Energieträger
- insbesondere Windkraft betreffend -
massiv zu
forcieren.
So soll die Windkraft-Eignungsfläche
in Schleswig-Holstein
von bisher 0,8 % auf ca.
1,5 % aufgestockt werden. Ähnliches erfolgt in
anderen Bundesländern, so z.B. in NRW und Rheinland-Pfalz, wo
nach den Landtagswahlen in 2010 bzw. am 27.3.2011 rot-grüne
Landesregierungen „am Zug“ sind, aber auch in Bayern,
wo der bisher als Umweltminister amtierende und jetzt neue
Landes-Finanzminister Markus Söder mit diesen
Maßnahmen den
eventuell drohenden Machtverlust der CSU bei der kommenden bayerischen
Landtagswahl verhindern will.
Einen noch rasanteren Ausbau regenerativer
Energien verzeichnet Baden-Württemberg,
falls die Pläne der neuen grün-roten Landesregierung
auch nur
annähernd umgesetzt werden. Danach sollen in der laufenden
5-Jahres-Legislaturperiode 2011
- 2015 jährlich rd. 150 neue
Wind-Industrieanlagen (insgesamt also rd. 750 neue Windkraftanlagen !!)
gebaut werden. Bis 2020
sollen neben den bereits
372 installierten Windkraftanlagen gar rd. 1200 neue
Wind-Industrieanlagen gebaut werden.
Da die für
baden-württembergische
Verhältnisse als besonders windkraft-geeigneten
Grundstücke
in den vom durch den TÜV Süd für ganz BW
erstellten
Windatlas schon weitgehend durch die bereits 372 installierten
Windräder „besetzt“ sind, kann die
zusätzliche
Kapazität von bis zu rd. 150 neuen Windrädern pro
Jahr nur in
neu auszuweisenden Windvorrang-Gebieten erfolgen, die aufgrund der im
Vergleich zu den Bundesländern im Norden und Osten dichter
besiedelten Regionen deutlich näher an die Wohnbesiedlung
heranreichen. Folge: Die
ohnehin in BW schon zu geringen Abstandsflächen zwischen
Windrad-Standort und Wohnbesiedlung wird nochmals geringer mit allen
Nachteilen bezüglich Gesundheitsrisiken u.a…. (vgl.
unten).
Bundesweit sind bereits rd. 22500 (Stand:
Dezember 2011) Windräder in Betrieb, mit rd. 75 % die meisten
davon in den windstarken
Bundesländern
- im Norden
- on-shore oder off-shore -
(Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen) und
- im Osten
(Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen),
wo die j a h r e s d u r c h s c h n i t
t l i c h e Windgeschwindigkeit
- = für eine erfolgreiche Windstrom-Erzeugung der alles entscheidende Produktions-
/ Standortfaktor - um ca. 2 - 3 Mal höher
ist als im vergleichsweise w i n d a r m e n
(südlichen) Binnenland wie Baden-
Württemberg oder Bayern, wo viele der bereits
vorschnell
und ohne seriöse, objektive Windmessungen installierten
Windräder zum Ärger ihrer von der Windkraft-Lobby
sich
getäuscht fühlenden Kapitalanleger von Beginn an
wegen des in
Hochglanzbroschüren viel zu hoch prognostizierten,
tatsächlich jedoch weitgehend ausgebliebenen Windaufkommens
bei
Windstillstand oder „lauen Lüftchen“ nur
noch trostlos
„vor sich hin dümpeln“ und den meisten der
oft
blauäugigen privaten Kapitalanlegern schlaflose
Nächte
bereiten, weil sie bisher und wohl auch künftig vergeblich auf
die
versprochenen Gewinnausschüttungen warten und untätig
zusehen
müssen, wie ihr eingesetztes Kapital Tag um Tag „wie
Schnee
in der Sonne“ zusammen schmilzt und in vielen Fällen
sogar
der Totalverlust des investierten Eigenkapitals droht, denn:
Kein einziges der im vergleichsweise windarmen
Binnenland installierten Windräder hat bisher die
-
aus Sicht der Windkraft-Lobby zur Gewinnung von Kapitalanlegern wohl
benötigten - viel zu optimistischen
Prognosen zum
Windaufkommen und zur Windstrom-Erzeugung -
erfüllt,
denn die t a t
s ä c h l i c h erzielten
Windstrom-Erträge erwiesen sich vielfach als
kümmerlich und
blieben durchschnittlich um ca. 30 % - 60 % hinter den vollmundigen
Versprechungen der Windkraft-Lobby zurück, was an manchen
Windrad-Standorten schon zum vorzeitigen, freiwilligen Abbau und der
Still-Legung völlig unrentabler Windräder
geführt hat
getreu dem Motto: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende“.
Wir haben in unseren Homepage-Beiträgen,
Unterschriften-Listen und in den in Ingersheim, Pleidelsheim und
Besigheim verteilten Fluginformations-Blättern rechtzeitig auf
die
durch Windkraft-Ausbau hervorgerufenen Wertverluste bei im
Wirkungskreis der Windräder sich befindlichen
Immobilien
- auch in der
Windrad-Standort-Gemeinde Ingersheim
(dort vorwiegend in Klein-Ingersheim sowie in den Neubau-Gebieten
Holder / Brühl u.a.) - hingewiesen, auch
mit Verweis
auf die zum Suchbegriff „Windkraft Wertminderung
Immobilien“ gebrachten Ergebnisse der Google-Suchmaschine
sowie unter Angabe von Fundstellen in Lokalzeitungen in fast allen
Bundesländern….
Darin wurden schon frühzeitig von Immobilien-Wertverlusten
- festgestellt durch Immobilien-
Makler vor Ort, Gutachter-Ausschüssen der
Gemeinderäte, Bausparkassen-Vertreter, Kredit-
Abteilungen der Banken, Steuerberater-Schriftverkehr im Zusammenhang
mit der Beantragung von Steuer-Herabsetzungen u.a.
- bei
Immobilien berichtet, die n
a c h dem Ausweis von Windvorrang-Gebieten
bzw. n a c h
dem Bau von Windrädern quasi „über
Nacht“ im
Wirkungskreis von Windkraft-Anlagen lagen… viele Immobilien
wurden - von einem Tag auf den anderen
- mehr
oder weniger unverkäuflich… Ein schwerer Schlag vor
allem
für diejenigen, die ihre Immobilie -
unabhängig
ob eigengenutzt oder vermietet - als wesentlichen
Bestandteil ihrer Altersversorgung ansahen und sich mit dem erhofften
Verkaufserlös später einmal in „Betreutes
Wohnen“
einkaufen wollten und die jetzt schmerzlich realisieren
müssen,
daß der erhoffte Verkaufserlös hierzu nicht
ausreichen
wird…
Diese leidvolle Erfahrung wird wohl mancher
Ingersheimer
Grundstücks-Eigentümer jetzt schon und in den
nächsten
Jahren ebenfalls machen müssen, nachdem der Ausweis eines
Windvorrang-Gebiets und der jetzt begonnene Bau eines an dieser Stelle
auf Ingersheimer Gemarkung mit 180 m Höhe völlig
überdimensionierten und gegenüber der
Wohnbevölkerung
viel zu nahen Windrads - ohne vorherige
Bürgerbefragung bzw. ohne vorherigen Bürgerentscheid
und
damit wohl gegen die ihrer Mitwirkungsrechte beraubten und zum
Schweigen verdonnerten Mehrheit der Ingersheimer
Bürger
- durch eine Handvoll Ingersheimer Windrad-Initiatoren um die
Gemeinderätin Hanne Hallmann unter tatkräftiger
Mitwirkung
des Ingersheimer Bürgermeisters durchgedrückt
wurde….
Für die betroffenen
Grundstücks-Eigentümer in Ingersheim und im
Besigheimer
Weiler Husarenhof sind diese Nachteile besonders schmerzlich, als es
sich bei der jetzt gegen einen Großteil der
Bevölkerung
durchgedrückten Windkraftanlage um ein Windrad handelt,
…
- …das wegen relativer Windarmut an
einem nur
298 m über Meeresspiegel liegenden Standort von Anfang an als
Fehlinvestition anzusehen ist, da die - wenn
überhaupt - erzielten
Windstrom-Erträge nur
marginal sind und diese die dadurch zu Lasten der im Wirkungskreis
lebenden Bürger verursachten Nachteile keinesfalls
rechtfertigen….. Die Nachteile gerade an diesem Standort
überwiegen bei weitem und der nur marginale Ertrag steht in
keinem
Verhältnis zu den mit dem Windrad-Bau entstandenen
Nachteilen…
- … und das weniger auf Basis
wirtschaftlicher
Überlegungen als vielmehr - wie auch von
den
Ingersheimer Windkraft-Initiatoren nicht bestritten
-
aufgrund ideologischer Zielsetzungen und aus Gründen der
Symbolik
„durchgezogen“ werden sollte…
Nachfolgend an dieser Stelle noch einmal die
aufgrund
des Windrad-Baus auf die Ingersheimer Bevölkerung zukommenden
Nachteile:
- Verminderung
der Lebensqualität
der in Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises
(Radius von ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage
lebenden Bevölkerung
- Vermeidung
drohender, durch Immissionen (Lärm, Infraschall)
ausgelöster Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung
der in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Beim
Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von Windvorrang-Gebieten: Drohende
Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden
- dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde
- Einschränkung des sanften Tourismus
Diese Nachteile erhöhen sich, falls es
zum Bau
weiterer Windräder auf dem Ingersheimer Windvorrang-Gebiet
oder
auf Gemarkung der Ingersheimer Nachbar-Gemeinden käme, wie von
SPD, Grünen und Linke in Kreisparteitagsbeschlüssen,
Absichtsbekundungen und Leserbriefen bereits gefordert….
Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zum
Seitenanfang
Mailverkehr
zwischen Bürgerinitiative „Unser Wald
e.V.“ (Altomünster / OT Hohenzell; bei Dachau /
Augsburg) - und - Frau
Hanne Hallmann (Ingersheim; stv Bürgermeisterin
und Windkraftinitiatorin) zum Thema:
„Wertverlust
von Immobilien wg. Windkraft“
Rückabwicklung
getätigter Grundstückskäufe in Ingersheim
möglich ?
Ist der
Windrad-Genehmigungsbescheid des Ludwigsburger Landrats Dr.
Haas vom 12.1.2011 möglicherweise doch rechtsfehlerhaft ?
(080711 / wm) - Nachfolgend wird der in der
Überschrift beschriebene
Mailverkehr dargestellt, dem unser am 24.6. und aufgrund der Brisanz
des Themas bzw. wegen weiterer uns zugegangener Nachfragen besorgter
Bürger am 8.7.2011 erneut in unsere homepage
eingestellter Beitrag über
„Wertverlust von
Grundstücken und Gebäuden wegen Bau von
Windrädern“
zugrundeliegt und der uns freundlicherweise von
Vertretern der Bürgerinitiative „Unser Wald
e.V.“ zur
Verfügung gestellt wurde.
Wie
allgemein bekannt, versucht die Windkraft-Lobby i.d.R., die aus ihrer
Sicht mißliebigen und kritisch gegen völlig
überbordende und sich immer
stärker zum Nachteil der Allgemeinheit auswirkenden
Windkraft-Exzesse
argumentierenden Windkraft-Gegner mit völlig unsachlichen
„Totschlags“-Argumenten „aus den Angeln
zu heben“, was jedoch
angesichts der nahezu an allen Windkraft-Standorten zu Lasten der
Bevölkerung immer stärker festzustellenden Nachteile
und einer aufgrund
dieser Negativ-Entwicklung immer sensibler werdenden
Öffentlichkeit nur
noch in den seltensten Fällen gelingt.
Der am 8.7.2011 erneut in
unsere Homepage eingestellte Beitrag zeigt einen besonders krassen Fall
eines durch den geplanten Bau von Windrädern u
r s ä c h l i c h hervorgerufenen W e
r t -
v e r l u s t s v o n I m m o b
i l i e n in der Nähe von Dachau (bei
Augsburg) im Einzugsgebiet Münchens.
Das Märchen, wonach „die
Reduzierung der
Finanzierungszusage für den Kauf eines Hauses in
Hohenzell“
durch ein Kreditinstitut (Name uns bekannt) angeblich „in der
Bewertung der Grundstücksfläche“ (vgl.
Mail-Verkehr
unten) liege, weil diese „nicht ausschließlich als
Bauplatz
angerechnet wird“, entbehrt nach Auskünften von sich
vor Ort
bestens auskennenden Fachleuten von „Unser Wald
e.V.“
jeder Grundlage, da nach Auskünften
- des vor Ort tätigen Immobilienmaklers
- des Hauskäufers
- und anderer den Sachverhalt vor Ort bestens
kennender Fachleute (Gutachterausschüsse Landratsamt Dachau
u.a.)
in der fraglichen Woche ab
ursprünglicher, zunächst - vor
Publizierung von Windkraft-Plänen - weit
höherer Finanzierungszusage und der nach
Bekanntwerden von Windradplänen unmittelbar darauf
durch ein Kreditinstitut (Name uns Bekannt) deutlich
reduzierten
Finanzierungszusage keinerlei andere, den Wert der Immobilie negativ
beeinflußende Informationen -
außer eben den
durch Berichterstattung in der Lokalpresse publik gewordenen
Windkraft-Plänen - bekannt wurden.
Einen noch viel größeren Unfug
stellt das
weitere Argument dar (das auch nach mehrmaligem Wiederholen nicht
„richtiger“ wird), wonach „der
Rückgang der
Immobilienpreise in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen etc.“ mit
„Arbeitsplätzen und der Infrastruktur“ und
„damit verbunden mit dem Wegzug junger
Familien“
- und nicht mit dem Ausbau von Windkraft-Anlagen
-
zusammenhänge.
In den Neuen Bundesländern (vor allem
Sachsen-Anhalt, Meck-Vopo, Brandenburg, Thüringen; weniger
Sachsen) erfolgte der Wegzug junger Familien - in
Schüben - vorwiegend in den Jahren nach
der
Maueröffnung - d.h. ab 1989
ff
- als die völlig abgewirtschaftete und auf den durch
West-Standards dominierten Weltmärkten nicht mehr
konkurrenzfähige DDR-Planwirtschaft durch die Berliner
Treuhandanstalt notgedrungen und quasi „über
Nacht“
abgewickelt werden mußte, daraufhin die Arbeitslosenzahlen in
den
dortigen Regionen sprunghaft hochschnellten und viele arbeitslos
Gewordene sich gezwungen sahen, ihre Heimat zu verlassen, um in den
westlichen Bundesländern einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
Aufgrund des Wegzugs vorwiegend junger Familien in
den Jahren 1989
ff
kam es infolge des Überangebots von Grundstücken bzw.
wegen
geringer Nachfrage zu einem Preisverfall auf den regionalen
Grundstücksmärkten, der wegen des ohnehin niedrigen
Grundstücks-Preisniveaus im Osten Deutschlands zwar
wahrnehmbar,
jedoch vergleichsweise - je nach Standort
-
eher gering war.
Diese Ost-West-Wanderung
vollzog sich jedoch vor allem in den Jahren 1989
ff, wie sämtliche
Bevölkerungsstatistiken der einzelnen Bundesländer
und andere seriöse Quellen belegen.
Sie ist im Zeitablauf immer mehr abgeflacht und
kam
spätestens zur Jahrtausendwende 1999 / 2000 nahezu
vollständig zum Erliegen, weil vorwiegend der Bund
-
aber auch die EU - die Nachteile dieser
- aus
staatlicher Sicht unerwünschten -
Bevölkerungswanderung erkannten und diese frühzeitig
stoppen
konnten, indem schon in den frühen 90-er Jahren durch
Auflegung
mehrerer, mit „zig“ Milliarden
Deutsche-Mark-Förderprogrammen im Rahmen des Programms
„Aufbau Ost“ - finanziert im
wesentlichen durch
den Einkommensteuer-Solidaritätszuschlag der Bürger
u.a. - es gelang, dort staatliche und private
Investitionen
anzukurbeln, Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen
und
Behörden sowie Privatunternehmen in diese Regionen zu
verlagern
u.a., um damit neue, dauerhafte Arbeitsplätze zu
schaffen…
Im Zuge dieser Entwicklung haben zunächst
große Konzerne im Speckgürtel
größerer
Städte neue Werke gebaut und Niederlassungen
gegründet, viele
Mittelständler und Existenzgründer sind nachgefolgt,
Handwerk
und Dienstleister haben ebenfalls von dieser Entwicklung profitiert,
der „sanfte“ Tourismus wurde - zunächst
unbelästigt durch Verspargelung ganzer Landstriche
- ausgebaut….
Seit einigen Jahren ist sogar deutlich zu
beobachten,
daß überwiegend junge Leute -
vor allem
Studenten - verstärkt an die eher
kleineren und
beschaulicheren Universitäten und Fachhochschulen in die Neuen
Bundesländer umsiedeln, um dem Massenbetrieb an
völlig
überfüllten Universitäten und
Fachhochschulen in den
westlichen Bundesländern zu entgehen… Dieser Trend
nimmt
weiter zu… Dies und andere Faktoren steigern die Nachfrage
nach
Wohnraum und führen zu konstanten bzw. eher ansteigenden
Immobilienpreisen…
Sofort nach der Wende haben sich die
Grundstückspreise in einem mehrjährigen
Anpassungsprozeß aufgrund von Angebot und Nachfrage
-
und abhängig von der Region -
eingependelt. Dieser
Anpassungsprozess ist jedoch seit Ende der 90-er Jahre
-
parallel zum Stopp der Bevölkerungswanderung von Ost nach
West - weitgehend abgeschlossen.
Im Vergleich zu damals haben sich die
Grundstückspreise in den Neuen
Bundesländern bis heute
im Durchschnitt leicht und in der Nähe von Ballungsgebieten
sogar
deutlich erhöht… vor allem auch deshalb, weil die
seit 2 -
3 Jahren auch stabil in den Neuen Bundesländern zu
beobachtende
wirtschaftliche Erholung sich auch in einer Erholung der
Immobilienpreise - allerdings nur außerhalb
von verschandelten Windkraft-Regionen - positiv
niedergeschlagen hat…
Ein
heute in einzelnen Gegenden bzw. in der Nähe von Wohngebieten
eintretender Verfall von Grundstückspreisen ist daher
eindeutig S o n d e r f a k t o r e n vor
Ort -
wie eben dem
- Ausweis von
Windvorrang-Gebieten
- Bau von
Windrädern
- Bau von
Biogasanlagen (Vergärung von Speiseresten, Verwendung von in
Landwirtschaftsbetrieben
angefallener Gülle, Hühner-Kot u.a.)
und den durch
Betrieb dieser Windkraft- bzw. Biogas-Anlagen verursachten Immissionen
usw.
- zuordenbar...
Wie den einschlägigen Jahres-Statistiken
der
Windkraft-Lobby bzw. der Windinteressen-Verbände hingegen zu
entnehmen ist, hat die forcierte, flächendeckende und zu deren
Verschandelung führende Verspargelung ganzer Landstriche in
diesen
Ost-Regionen mit Windrädern erst
„richtig“ ab den Jahren 2000 ff
- insbesondere ab 2004 ff - eingesetzt, zu
Zeiten also, in denen die oben beschriebene
„Landflucht“ von Ost nach West schon
längst abgeschlossen
- weil sich im wesentlichen im Zeitraum ab 1989 - 2000
vollziehend - bzw. bereits eine Umkehr des Trends
wahrnehmbar war.
Fazit:
Der i n f o l g e
der Verspargelung
ganzer Landstriche mit Windrädern - und
erst
dann - einsetzende und zu beobachtende Verfall der
Grundstückspreise in den Neuen Bundesländern war
daher
k e i n e s f a l l s auf eine Landflucht der Bevölkerung von
Ost
nach West (weil schon Jahre vorher gestoppt; vgl. oben)
-
wie von der Windkraft-Lobby fälschlicherweise,
bewußt und
aus durchsichtigen Gründen behauptet -
zurückzuführen, sondern war u r s
ä c h l i c
h - wie auch in den alten
Bundesländern -
auf den forciert ab 2004 ff einsetzenden Bau von Windrädern in
den
betreffenden Regionen zurückzuführen…
Der Verfall der Grundstückspreise war
darüberhinaus mehr oder weniger genau denjenigen
- und
nur diesen - Landstrichen zuordenbar, die
unmittelbar zuvor
durch Windmühlen verspargelt wurden bzw. wo Pläne zum
Bau von
Windrädern bzw. zum Ausweis von Windvorrang-Gebieten bekannt
wurden… In Gebieten, die von Windkraftplänen
„verschont“ geblieben sind, kam es hingegen ab den
Jahren
2004 ff - in den Jahren also, in denen der Ausbau
der
Windkraft massiv forciert wurde - zu keinen
sichtbaren
Wertverlusten beim Grundbesitz…
Sinngemäß treffen diese
Ausführungen
auch zu den in vielen Regionen in den alten
Bundesländern
- vorwiegend die „klassischen“
Windrad-Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
NRW,
Hessen betreffend u.a. - zu den dort zu
beobachtenden
Wertverlusten beim Grundbesitz zu, der sich ebenfalls und ohne weiteres
ursächlich den zuvor via Lokalpresse bekannt gewordenen
Windkraft-Plänen bzw. dem zuvor erfolgten Ausweis von
Windvorrang-Gebieten zuordnen läßt (vgl. Ergebnisse
„Google“-Suchmaschine, Stichwort
„Wertminderung
Grundbesitz Windkraft“ o.ä.).
Nicht umsonst empfehlen alle Immobilien-Makler
ihren
Kunden beim Immobilien-Kauf, die Mikro- bzw. die Makro-Lage des
Kauf-Standorts genau zu untersuchen… und ihre Empfehlung
für jeden Immo-Käufer ist, bei der Standort-Wahl vor
allem
auf die „Lage, Lage, Lage…“ zu achten
und die
weitere Wertentwicklung negativ berührenden
Einflußfaktoren
wie Windrad-Bau, Windvorrang-Gebiete usw. von vornherein zu
umgehen….
Soviel an dieser Stelle zu den Märchenerzählungen
der Windkraft-Lobby… über die sich der geneigte
Leser
unserer Homepage seine eigene Meinung bilden möge…
Der aufgrund des geplanten Windrads bzw. aufgrund
des
nahe an Ingersheimer Wohngebiete heranreichenden Windvorrang-Gebiets
vermutlich schon einsetzende und in kommenden Jahren vermutlich sich
fortsetzende Verfall der Immobilienpreise dürfte
sich
- je nachdem, ob das Ingersheimer Windrad gebaut wird oder
nicht
bzw. je nachdem, ob weitere Windräder auf dem Ingersheimer
Windvorrang-Gebiet gebaut werden oder nicht -
künftig
vermutlich noch stärker wertmindernd in die
Grundstückswerte
einpreisen…
…denn wer will schon seine Freizeit
bzw. seinen
Ruhestand im Angesicht bzw. in Sichtweite von Windrädern bzw.
von
Windparks verbringen..., wenn es anderswo windradfreie Regionen gibt.
Diese Negativ-Entwicklung dürfte sich spätestens beim
künftigen Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden in
Ingersheim - vor allem in den in der Nähe
zum
Windvorrang-Gebiet liegenden Wohngegenden -
zeigen…
Wie in diesem Zusammenhang bekannt, sollten nach
den - jetzt seit dem 27.3.2011
(BW-Landtagswahl)
überholten - Plänen der CDU /
FDP-Vorgängerregierung - basierend auf den
Empfehlungen des noch von der Vorgängerregierung zur
Erstelleng
eines Windatlas für ganz Baden-Württemberg
beauftragten
TÜV Süd - innerhalb der
nächsten
5-jährigen Legislaturperiode insgesamt 150
zusätzliche
Windräder gebaut werden und zwar konzentriert
an den aufgrund von unabhängigen
Gutachtern des TÜV Süd auf Basis objektiver
Windmessungen empfohlenen Standorten:
•
Hohenlohe
•
Höhenrücken des Nordschwarzwalds (Freudenstadt und
Umgebung)
•
Albaufstieg und Schwäbische Alb
•
Höhenrücken des Südschwarzwalds,
zu
denen der relativ windarme Mittlere Neckarraum mit dem von den
Windrad-Aposteln eher aufgrund von Symbolik und Ideologie (und weniger
auf Basis von Wirtschaftlichkeits-
überlegungen) präferierten Ingersheimer Standort
wegen relativer Windarmut eben gerade nicht gehört.
Wie ebenfalls schon seit längerem
bekannt, sind bisher rd.
30 %
der in Baden-Württemberg seit längerem schon
öffentlich
als Windvorrang-Gebiet von den einzelnen Regionalverbänden
ausgewählte Gebiete mangels
Windaufkommen als Windkraft-Standorte völlig ungeeignet
und wurden vor allem deshalb nicht umgesetzt, weil bei der
Standort-Auswahl weniger Wirtschaftlichkeits-
Überlegungen als vielmehr Symbolik und Ideologie
ausschlaggebend waren….
… und kommunale Stadtwerke
größerer
Städte verlagern ihre Windkraft-Aktivitäten
an die deutlich
windstärkeren und deshalb wirtschaftlich arbeitenden Standorte
im
Norden Deutschlands bzw. an off-shore-Standorte in der Nord- bzw.
Ostsee, weil schon nach den in den ersten Jahren stark hinter den
Erwartungen zurück gebliebenen Wind-Ergebnissen schmerzlich
erkannt werden mußte, daß selbst die scheinbar
als
- für baden-württembergische
Verhältnisse
- windstark angesehenen Windrad-Standorte auf der
Schwäbischen Alb oder auf den Höhenrücken
des Nord- und
Süd-Schwarzwalds meilenweit hinter den von der Windkraft-Lobby
bzw. den von dieser nahestehenden Windkraft-Gutachtern
-
aus Eigennutz - völlig
überhöht
prognostizierten Wind-Werten zurück geblieben sind und daher
vielfach nur noch trostlos vor sich hindümpeln….
…ohne Aussicht, daß jemals
die
ursprünglich in Aussicht gestellte Ausschüttung oder
das in
gutem Glauben investierte Kapital der Anleger auch nur
annähernd
wieder zurückfließt…
Dies können zwar die nicht mit eigenem
Geld
- sondern ohnehin „nur“ mit dem Geld der
Bürger
arbeitende - Stadtwerke bzw. Kommunen eher
verkraften
(…wenn‘ s Geld nicht mehr reicht, werden halt mal
wieder
die Gebühren bzw. die Energiepreise erhöht bzw.
Leistungen
eingeschränkt…), für die
gutgläubig investierten
Kapitalanleger hingegen stellt diese durch völlig
unrealistische
Windkraft-Prognosen verursachte schmerzhafte
„Bruchlandung“
ihrer Windkraft-Investition eine mehr als herbe Enttäuschung
dar…
Nach den ab 27.3.2011 neu bekannt gewordenen
Plänen
von Grün / Rot sollen jetzt allerdings in
Baden-Württemberg
nicht 150 neue Windräder innerhalb der nächsten 5
Jahre (wie
noch von der Vorgänger-Regierung geplant), sondern 150
Windräder jährlich (!!) -
insgesamt also 750
Windräder in den nächsten 5 Jahren (!!)
- gebaut
werden, sobald die einschlägigen Landesplanungs-Gesetze
überarbeitet worden sind.
Nur unschwer zu erraten ist, daß sich
dies
- falls diese Pläne umgesetzt werden
-
vermutlich auch auf das bereits ausgewiesene Ingersheimer
Windvorrang-Gebiet auswirken wird und zwar dergestalt, daß
es - falls das erste Windrad gebaut ist
- zum
Bau weiterer ca. 3 - 4 Windräder kommen wird, die dann
allerdings
noch viel näher an Ingersheimer Wohngebiete heranreichen, weil
der
jetzt geplante Standort für das 180 m hohe Windrad bereits
jetzt
viel zu nah am Husarenhof und Lerchenhof liegt und dort kein Platz mehr
ist, während die eher an Klein- und Großingersheim
heranreichende und noch „offenen“
Windvorrang-Flächen
frei wären für den Bau weiterer
Windräder…die
dann zusätzlich entstehenden schädlichen Immissionen
(Lärm, Schattenschlag, Elektrosmog, Infraschall)
würden
sich - allein schon wegen der Hauptwindrichtung von
West
nach Ost schwerpunktmäßig negativ auf Klein- und
Großingersheim, aber auch auf Pleidelsheim und das
Pleidelsheimer
Wiesental auswirken…
Entsprechende
Unterstützungs-Verlautbarungen durch
bisherige und seit dem 27.3.2011 neu gewählte
Mandatsträger
von
•
SPD
• Bündnis 90 /
Grünen sowie
• von der Linken
- dokumentiert auch durch
diesbezüglich eindeutige Kreisparteitagsbeschlüsse
der
genannten Parteien, Leserbriefe, lokale
Presse-Berichterstattung
u.a. - wurden in der Lokalpresse
veröffentlicht.
Das hierzu notwendige und ebenfalls vor dem Landratsamt
Ludwigsburg durchzuführende Genehmigungsverfahren
würde sicherlich - auch nach früheren uns
erteilten Auskünften des LRA
LB bzw. des Verbands
Region Stuttgart (VRS) - im Rahmen
eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens
extrem schnell durchgezogen, vermutlich noch durch „aktives
Eingreifen“ des Ludwigsburger Landrats Dr. Haas
beflügelt,
der - seinem jetzt „an den Tag gelegten
Verhalten“ entsprechend - den Baubeginn
bzw. die
offizielle Einweihung - bei der er dann
natürlich
Ehrengast wäre und als erster in 138 m Höhe den Blick
übers weite, dann allerdings verschandelte Land
genießen und durch Knopfdruck das Windrad starten
könnte - wohl kaum mehr erwarten kann und
der im Laufe
des jetzigen Genehmigungs- bzw. Widerspruchsverfahrens mit zunehmendem
Zeitablauf seine zunächst a
l l e n
- d.h. auch den Windrad-Gegnern -
Beteiligten
großspurig zugesicherte neutrale Haltung zwischenzeitlich
völlig „über Bord geschmissen“
hat…
•
…und der sich immer stärker als aktiver
Windrad-Unterstützer - vermutlich sich
nach dem
27.3.2011(BW-Landtagswahl) in seiner Auffassung noch gestärkt
fühlend (man will ja vielleicht noch die eine oder andere
Stufe
der Karriereleiter erklimmen…) - geoutet
hat…
• …und der sich nicht
zu schade ist, auf
Basis der ab dem 27.3.2011 zu Gunsten von Grün / Rot
geänderten politischen Machtverhältnissen
und im
Zusammenhang mit der anfangs Juni 2011 von der CDU /
FDP-geführten
Bundesregierung - im Interesse einer erheblich
effizienteren Förderung -
angekündigten Verlagerung
von allein vom privaten Stromkunden zu finanzierenden Subventionen
(Einspeisevergütungen) zu
Gunsten des windstarken Nordens (off-shore) und zu
Lasten des vergleichsweise windarmen Binnenlands (wie
Baden-Württemberg)
- die jedoch zwischenzeitlich nach massivem
Hintergrund-Einsatz
der Windkraft-Lobby und den grün / roten Landesregierungen in
NRW,
Rheinland-Pfalz und BW wieder „vom Tisch
ist“ -
sich als Steigbügelhalter und Büttel zu Gunsten der
Interessen der Ingersheimer Windrad-Apostel unter Umgehung des als
Widerspruchsinstanz im außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahrens
fungierenden Regierungspräsidiums Stuttgart (RP) einzusetzen,
dessen rechtmäßige Aufgabe im weiteren Instanzenzug
es ist,
nach Einlegung des Widerspruchs durch betroffene Bürger die
durch
den Ludwigsburger Landrat möglicherweise rechtsfehlerhaft
erteilte
Windrad-Genehmigung auf seine Rechtmäßigkeit hin zu
überprüfen…
• …fürchtet
der Ludwigsburger
Landrat eine möglicherweise anders zu treffende, gegen seinen
Genehmigungsbescheid gerichtete und diesen dann kassierende
Entscheidung des Stuttgarter Regierungspräsidiums (RP) mit dem
Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl an der Spitze,
der
- anders als der Ludwigsburger Landrat -
in dieser
Frage trotz der grün / roten
„Übermacht“ bisher
„Rückgrat zeigt“, trotz Kritik der Presse
nicht
„einknickt“, seine Rechtsauffassung nicht
„beugen“ läßt, den
rechtsstaatlichen Grundsatz
des „rechtlichen Gehörs“ der
Betroffenen -
im Gegensatz zum Ludwigsburger Landrat - aufrecht
hält und in einzelnen gravierenden Fragen
- wohl
auch beim Vogelschutz (respektive beim Schutz des auf der Ingersheimer
Höhe am vorgesehenen Windrad-Standort brütenden bzw.
dort
jagenden Roten Milans, der auf allen Schutzlisten mit an oberster
Stelle steht) - eine andere Meinung hat
-
gestützt auf die wohl ausschließlich auf objektiven
Erkenntnissen basierenden und ohne politische Vorgabe bzw.
Einflußnahme (d.h. ohne „Druck“)
gewonnenen
Expertisen seiner Fachleute in der ihm unterstellten Oberen
Naturschutzbehörde
- anders als der Ludwigsburger Landrat (vgl. lokale
Presseberichterstattung), der - wie man
hört bzw. wie
aus der Presse zu entnehmen - die Mitarbeiter
seiner ihm
unterstellten Unteren
Naturschutzbehörde
bzgl. deren Bedenken „an die Kandarre genommen“
bzw.
„auf Linie gebracht“ und ihnen womöglich
„einen
Maulkorb“ verpaßt hat…?
• …und der sich
ebenfalls nicht zu schade
ist, den vermutlich als Rechtsbeugung - weil gegen
den
Grundsatz des „rechtlichen Gehörs“
verstoßend - einzustufenden
S
o f o r t-v o l l z u g seiner ohnehin sehr anzweifelbaren
und
daher auf „sehr wackeligen Beinen“ stehenden
Windrad-Genehmigung zu fordern, unter Ausschaltung der ihm
vorgesetzten Widerspruchsbehörde = RP Stuttgart, die seinen
Genehmigungsbescheid im Widerspruchsverfahren von Amts wegen auf
Rechtmäßigkeit zu überprüfen hat
und die
- so der Presse zu entnehmen - in
entscheidenden
Fragen (z.B. beim Vogelschutz / Roter Milan) zu einer anderen
Rechtsauffassung gelangt als der Ludwigsburger Landrat Dr. Haas in
seinem Windrad-Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011…
…was läge aus Sicht des Ludwigsburger Landrats
daher
näher, als ob dieser von seiner Genehmigungs-Entscheidung
womöglich abweichenden Entscheidung einer ihm
übergeordneten
Stelle deren
Ausschaltung
zu verlangen, da das RP eben nicht im Schnellschuß-Verfahren
zu
einer willkürhaften Entscheidung kommt, sondern seine
Entscheidung
eher auf Basis rechtsstaatlicher, willkürfreier und objektiver
Kriterien trifft…. die ggfs auch gegen die von grün
/ rot
politisch gesetzten Vorgaben gerichtet sein können…
• …vor diesem
Hintergrund bleibt nur zu
hoffen, daß die Forderung des Ludwigsburger Landrats Dr. Haas
auf
Sofortvollzug seiner am 12.1.2011 erteilten Windrad-Genehmigung unter
Ausschaltung des RP und die dagegen auf Rechtsstaats-Prinzipien
beharrende Haltung des Stuttgarter Regierungspräsidenten
Johannes
Schmalzl diesen nicht noch „Kopf und Kragen“
kostet, da er
als politischer Beamter ohne Angabe von Gründen von den neuen
grün / roten Machthabern sofort in den einstweiligen Ruhestand
geschickt werden könnte… um durch Ernennung eines
dann eher
„angepaßten“ Nachfolgers die
Widerspruchs-Entscheidung des RP im politisch gewollten Sinne
verkünden zu können….
In diesem Zusammenhang - und
weil sich viele
unmittelbar Betroffene offensichtlich diesen
„Machenschaften“ mehr oder weniger hilflos
ausgeliefert
fühlen - registrieren wir in der letzten
Zeit
- parallel zum Bekanntwerden der Windkraft-Pläne der
grün-roten Landesregierung (Bau von 150 Windrädern
jährlich = Bau von 750 Windrädern 2011 -
2015)
- immer mehr Anrufe besorgter Bürger von innerhalb
und
außerhalb des Ludwigsburger Kreisgebiets, mehrheitlich jedoch
aus
der Bevölkerung Ingersheims, die - wie
bekannt
- einen Großteil der rd. 1 300 gegen den
Ingersheimer
Windrad-Bau gesammelten Unterschriften abdecken und die sich mehr oder
weniger um die Frage drehen, welche weiteren Maßnahmen man
gegen
den geplanten Ingersheimer Windrad-Unfug im vergleichsweise windarmen
Mittleren Neckarraum einleiten könne…
Im Verlauf dieser Gespräche kam
auch - zwar noch vereinzelt -
die Frage auf, ob
man getätigte Grundstückskäufe angesichts
der neueren
Entwicklung (möglicher Bau des Windrads, möglicher
Bau
weiterer Windräder in Ingersheim u.a.) angesichts dadurch
eintretender Wertverluste beim Grundbesitz
„rückabwickeln“ könne,
weil man vom
Verkäufer seinerzeit keine Informationen über das
beim
Kauf bereits beschlossene bzw. schon vorhandene
Ingersheimer Windvorrang-Gebiet bzw. über den geplanten Bau
des
Ingersheimer Windrads und über dadurch mit großer
Wahrscheinlichkeit - bei Realisierung der
Windrad-Pläne - eintretende
Immobilien-Wertminderungen
erhalten habe; denn: Hätte man Kenntnis hierüber
gehabt,
wäre der Kauf ggfs unterblieben, bzw. hätte man beim
vereinbarten Kaufpreis einen Sicherheitsabschlag bzw. eine spezielle
Rückabwicklungs-klausel vereinbaren
können….
Die Frage, ob man angesichts
möglicherweise
- abhängig von der weiteren Entwicklung
-
eintretender Wertminderungen beim Grundbesitz eine
Rückabwicklung
getätigter Grundstückskäufe verlangen
könne
- weil man beim Kauf vom Verkäufer (zur Vermeidung
von
Preiszugeständnissen) nicht über
Windrad-Pläne bzw.
nicht über das bereits bestehende Windvorrang-Gebiet
informiert
worden sei - in Anlehnung an die Fälle,
die dem
Käufer eines gebrauchten Kfz eine Rückabwicklung des
Kaufs
oder Schadensersatz zusprechen, wenn er in gutem Glauben ein Kfz
erworben hat, und sich nachträglich herausstellt,
daß es
sich um einen Unfallwagen handelt und diese wertmindernde Eigenschaft
als Information beim Verkauf vom Verkäufer in Kenntnis
verschwiegen wurde… kann hier nicht abschließend
beantwortet werden, da es sich diesbezüglich um
Einzelfall-Rechtsberatung handelt und wir zur Rechtberatung nicht
befugt sind… Zur Klärung dieser Fragen empfehlen
wir die
Einschaltung eines Rechtsbeistands.
Nachfolgend der zwischen „Unser Wald
e.V.“
und Frau Hallmann geführte Mailverkehr (zu den mit 1)
gekennzeichneten Stellen: Der Name des Kreditinstituts ist uns bekannt,
er wurde jedoch aus Gründen des
Bankgeheimnisses anonymisiert):
--------
Original-Nachricht --------
Datum:
Tue, 28 Jun 2011 14:26:44 +0200
Von: "Hanne Hallmann" <Hanne.hallmann@arcor.de>
An: Unser-Wald@gmx.de
Betreff:
Wertverlust
Immobilien
Ein
Anruf beim betreffenden
Kreditinstitut (kursiv gedruckt: Name der Bank
anonymisiert ; 1) ergab, dass der von Ihnen verwendete Schriftverkehr,
nichts aber auch gar nichts mit dem geplanten Bau von Windkraftanlagen
zu tun hat !!!
Die
Reduzierung der Finanzierungszusage, für den Kauf eines Hauses
in
Hohenzell, liegt in der Bewertung der
Grundstücksfläche, da
dieses nicht ausschliesslich als Bauplatz angerechnet wird.
Fazit:
Die herbeigeredeten Immoverluste in Süddeutschland gibt es
nicht.
Der Rückgang der Immobilienpreise in Sachsen-Anhalt,
Niedersachsen
etc. hängt mit Arbeitsplätzen und Infrastruktur
zusammen und
damit verbunden mit dem Wegzug junger Familien. Bei weniger Nachfrage
und mehr Angebot sinkt eben der Preis.
Soviel
ist wohl allen klar. Da kann man für oder gegen Windkraft sei
Mit
schönen Grüßen aus Ingersheim
Hanne
Hallmann
--------
Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 28 Jun 2011 22:10:25 +0200
Von: unser-wald@gmx.de
An: "Hanne Hallmann" <Hanne.hallmann@arcor.de>
Betreff: Re: Wertverlust
Immobilien
Sehr geehrte Frau Hallmann,
Vielen
Dank für Ihr Interesse an der Homepage der
Bürgerinitiative Unser Wald e.V.
Ihre
Recherche beim betreffenden
Kreditinstitut (kursiv gedruckt: Name der
Bank anonymisiert; 1) zeigt Ihre offensichtliche Verunsicherung als
stellvertretende Bürgermeisterin zu Wertverlusten, die
Grundstücke und Immobilien auf Grund naher Windkraftanlagen
erfahren.
Fakt
ist, dass die benannte Immobilie durch ein Wertgutachten der Fa. REMAX
Immobilien vor Bekanntwerden der Planungen von Windkraftanlagen auf
615.000 € eingestuft wurde.
Der
vom betreffenden
Kreditinstitut (kursiv gedruckt: Name der Bank
anonymisiert; 1) zum Schluss eingestufte Wert (335.000 €)
liegt
weit unterhalb der Herstellkosten des neuwertigen Objektes (ohne
Grundstückspreis).
Dass
das betreffende
Kreditinstitut (kursiv gedruckt: Name der Bank
anonymisiert; 1) hier wohl auf telefonische Nachfrage von Unbekannten
aus einem anderen Bundesland nicht wahrheitsgemäß
antwortet,
ist durchaus nachvollziehbar.
Uns
ist der Käufer, der Verkäufer und der
Immobilienmakler
bekannt. Letzterer kann im Übrigen seit Bekanntwerden der
Windkraftpläne im Adelzhauser Forst keine Immobilien mehr
verkaufen, welche vom Infraschall, Landschaftsbeeinträchtigung
und
Schlagschatten betroffen wären.
Sowohl
der Käufer, als auch der Immobilienmakler haben
bestätigt,
dass die Preisreduzierung auf die Windkraftplanungen
zurückzuführen ist. Die Preisreduzierung fand genau
in der
Woche statt, als die Presse über das Projekt berichtet hat.
Der
vom betreffenden
Kreditinstitut (kursiv gedruckt: Name der Bank
anonymisiert; 1) angegebene Grund zur Wertreduzierung ist falsch und
kann bei Bedarf durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes Dachau
widerlegt werden.
Der
Landkreis Dachau gehört zum Einzugsgebiet von
München.
Hohenzell ist durch die Fertigstellung der 6-spurigen Autobahn A8 im
Dezember 2010 noch attraktiver geworden. Der Landkreis erfährt
seit Jahren hohen Zuwachs an Familien und Neubauten. Die
Immobilienwerte sind im Gegensatz zu anderen Regionen gestiegen und
steigen noch. Von zu viel Angebot und geringer Nachfrage kann hier
nicht die Rede sein!
Gerne
können Sie diese Informationen verwenden, um als
Lokalpolitikerin
die Sorgen und Ängste Ihrer Bürger vor dem
Wertverlust des
Hab und Gutes zu schützen.
Ob
Sie es wahr haben möchten oder nicht: Eine Immobilie in der
Nähe von Windrädern ist schlechter bis gar nicht
veräußerbar. Dies betrifft insbesondere
Häuser
nördlich der Windräder.
Sehr
oft ist zu beobachten, dass Orte Windräder an ihre
nördliche
Grenze planen, um den eigenen Südblick von der Terrasse nicht
zu
verbauen. Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist, wäre zu
prüfen.
Mit
freundlichen Grüßen
Martin Heitmeir und Anja Renner
Bürgerinitiative
Unser Wald e.V.
Von:
unser-wald@gmx.de [mailto:unser-wald@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 28. Juni 2011 22:56
An: Hanne.hallmann@arcor.de
Cc: VolkmarBeck@gmx.de; rathaus@ingersheim.de
Betreff:
Fwd: Re:
Wertverlust Immobilien
Sehr geehrte Frau Hallmann,
Von
der Internetseite der betroffenen Bürger des Husarenhofes
haben
wir erfahren, dass Sie die Hauptinitiatorin und zugleich Schwester des
Verpächters sind:
"Wie
bekannt, wurde der Ingersheimer Bürgermeister damals wie heute
unterstützt durch die FWV-Gemeinderätin Hanne
Hallmann, deren
Ehemann zu den Hauptinitiatoren des Windrad-Baus und deren Bruder als
Verpächter des Standort-Ackers ebenfalls zu den
Nutznießern
der geplanten Anlage gehören."
Wir
sind entsetzt, wie Sie unsere sachlichen,
wahrheitsgemäßen
Argumente aus offensichtlichem Eigennutz als unrichtig darstellen!
Sie
möchten auf Kosten anderer Menschen einen finanziellen Nutzen
durch das Windrad an diesem Standort erzielen. Insbesondere Ihre
Position als stellv. Bürgermeisterin lässt uns dies
als ein
äußerst fragwürdiges Verhalten erscheinen.
Auf
Grund dieser Erkenntnis bitten wir Sie, zukünftig Kommentare
Ihrerseits hinsichtlich unseren Gegebenheiten zu unterlassen.
Mit
freundlichen Grüßen
Martin Heitmeir und Anja Renner
Bürgerinitiative
Unser Wald e.V.
zur
Info
--------
Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 29 Jun 2011 08:24:21 +0200
Von: "Hanne.hallmann" <hanne.hallmann@arcor.de>
An: unser-wald@gmx.de
Betreff:
AW: Re: Wertverlust
Immobilien
Sehr
geehrte Frau Renner, sehr geehrter Herr Heitmeir,
danke
für Ihre Antwort. Ich wollte mich eh noch mal melden.
Gegenwind-Husarenhof sprach von einer Verletzung des Bankgeheimnisses
durch das betreffende
Kreditinstitut (Name der Bank anonymisiert; 1).
Dem
ist nicht so. Ausser meinem Ehrenamt und meiner Verwandtschaft , bin
ich in einem Immobilienbüro in der Nähe
tätig.
Unser Einzugsgebiet ist auch Neckarwestheim. Standort zweier
AKW’s. Wir verkaufen dort laufend Objekte, seit Jahren, also
lange vor Bekanntwerden des Atomausstiegs. Unsere Erfahrungen
bezüglich Immobilienverkäufe sind eben andere.
Gerade
in Ingersheim wurde in den letzten beiden Jahren ein neues Baugebiet
erschlossen. Innerhalb 1 ½ Jahren hat allein die Gemeinde
über 30 Bauplätze zu Preisen zwischen € 390
– 430
/qm verkauft. Parallel zur Genehmigung .
Ihre
Erfahrungen nehmen wir zur Kenntnis. Wir betreiben unser Windrad in
einer Energiegenossenschaft. Der Verpächter bekommt 1,5 %
Pacht
vom Stromertrag und macht
dafür
auch noch den Hausmeister. Üblich sind 4 %. Wir haben ca. 350
Mitglieder. Wir verfolgen keinerlei persönliche finanzielle
Vorteile.
Ich
weiß, dass dies schwer vermittelbar ist, bei all den Steinen,
die
man uns in den Weg legt, und der damit verbundenen Zeit, die
unsererseits aufgewendet werden muss.
Werfen
Sie doch mal einen Blick auf unsere Homepage. Übrigens wurde
ich
als Windkraftinitiatorin 2004 und 2009 bei der GR-Wahl mit hoher
Stimmenzahl gewählt. Im Gemeinderat bin ich schon seit 1994.
Machen Sie ihr Ding. Wir unseres.
Mit
freundlichen Grüßen
Hanne Hallmann
Anmerkung des Pressewarts von „Gegenwind
Husarenhof“:
Die im letzten Mail-Absatz von Frau Hallmann
enthaltenen
Ausführungen bzgl. ihres Status als Windkraftinitiatorin und
hinsichtlich ihrer Wahl als Gemeinderätin bei den
Kommunalwahlen 2004
und 2009
sind sicherlich richtig.
Allerdings ist zu berücksichtigen,
daß im Juni
2009 im Zeitpunkt der Kommunalwahl
2009 - und schon gar nicht bei den
Kommunalwahlen im Jahr
2004
- das ganze Ausmaß der zu Lasten der
Bevölkerung
„in Ingersheim und um Ingersheim herum“ mit dem
Windrad-Bau
entstehenden viel zu vielen Nachteile bekannt waren,
denen
- wenn überhaupt - nur wenige
marginale Vorteile
zugunsten Einzelner gegenüberstehen.
In diesem Zusammenhang nimmt es unsere erst seit Januar
/ Februar 2010
bestehende Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“
schon in Anspruch, die zum großen Teil negativ betroffene
Bevölkerung „in Ingersheim und um Ingersheim
herum“
über das wahre Ausmaß - nachdem
die an sich
hierfür zur objektiven Information (die Betonung liegt auf dem
Wort „objektiv“) vorgesehene Lokalpresse
anfänglich
und größtenteils komplett versagt hat
- der
durch einen Windrad-Bau in Ingersheim entstehenden negativen Folgen
informiert zu haben, getreu dem Motto: „Jede Medaille hat 2
Seiten…“… wir haben
ausführlich über die
2. Seite der Medaille informiert und werden dies auch weiterhin
tun…damit die betroffenen Bürger sich selbst ein
kritisches
und objektives Bild über diese Entwicklung
verschaffen
können…
Diese Informationen erfolgten über unsere
Homepage,
die schon seit längerem stabil mehr als 150 Besucher
täglich
hat - sowie über unsere
Informations-Aktionen
(Verteilung von Informations-
Flugblättern im Frühjahr 2010, Hubschrauber-Aktion im
Mai
2010, Unterschriften-Aktionen mit der Sammlung von rd. 1 300
Unterschriften im Jahr 2010, Petitions-Eingaben, Presse-Mitteilungen
u.a.).
Zum
Zeitpunkt der Kommunalwahlen 2004 + 2009 hat unsere
Bürgerinitiative noch gar nicht bestanden und die breite
Öffentlichkeit hatte von den Ingersheimer
Windrad-Plänen und
deren Nachteile entweder gar keine Kenntnis bzw. kannte das wahre
Ausmaß der bis zuletzt wohlweislich „unter
Verschluß“ gehaltenen Pläne
nicht… so
war ein Großteil der Bürger -
wenn
überhaupt Kenntnisse vorlagen - vor nicht
allzu langer
Zeit noch der Meinung, das geplante Windrad sei lediglich
(verniedlichende) ca. 40 m hoch, befinde sich an anderer Stelle
u.a….
Es darf daher „mit Fug und
Recht“ bezweifelt
werden, daß die Ergebnisse der Kommunalwahl 2009 im Juni
2009 - so wie eingetreten -
ebenfalls zustande
gekommen wären, wenn der bis zum Wahltag wegen
bewußt
zurückgehaltener Windrad-Informationen so mehr oder weniger
„hinters Licht geführte“ Wähler
bereits zum
Zeitpunkt der Kommunalwahl im Juni 2009 von Ingersheimer
Gemeindeverwaltung und Gemeinderats-Kandidaten über das wahre
Ausmaß der damals wohl schon intern weitgehend bekannten
Windrad-Pläne informiert worden wäre, um
dann -
in Kenntnis aller und vollständiger Informationen
-
bei objektiver Meinungsbildung und in freier und geheimer
Wahl
- nur seinem Gewissen folgend - in der
Wahlkabine
sein „Kreuzchen“ machen zu
können…
Jedem ist wohl auch klar, daß bei
insgesamt 19 im
Gemeinderat von Ingersheim bestehenden Stimmen eine Zustimmung von 17
Stimmen (rd. 90 %) bzw. eine Ablehnung von nur 2 Stimmen (rd. 10 %)
niemals repräsentativ ist für die in der Ingersheimer
Bürgerschaft zu den Windrad-Plänen vorherrschende
Meinung;
dies ergibt sich schon aufgrund unserer Unterschriften-Aktion und
vielen uns mitgeteilten Meinungsäußerungen
vorwiegend
Ingersheimer Bürger…. Dies dürfte sich
spätestens
bei den nächsten Kommunalwahlen zeigen, vor allem dann, wenn
dem
Wähler das wahre Ausmaß und die negativen Folgen des
bis
dahin ggfs gebauten Windrads bzw. der ggfs weiter gebauten
Windräder augenscheinlich geworden sind….
In diesem Zusammenhang und abschließend
sei an die
jüngsten Kommunalwahlen in vielen Kommunen in den an sich
„klassischen“ Windrad-Ländern im
„hohen
Norden“ verwiesen, wo „ein ums andere
Mal“ die
ebenfalls oftmals den gegen den Windrad-Bau gerichteten
Bürgerwillen nicht respektierenden Gemeinderäte bei
den
nächsten Kommunalwahlen geradezu
„pulverisiert“, mit
„Pauken und Trompeten“ abgewählt und in
alle Winde
zerstreut bzw. „vom Winde verweht“ wurden und der
danach
neu gewählte Gemeinderat nach der Wahl ein nahezu komplett
„anderes Gesicht“ hatte als vor der
Wahl….
Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de
zum
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Wertverlust
von Grundstücken und Gebäuden wegen Bau von
Windrädern -
Kreditinstitut zieht nach Bekanntwerden von Windrad-Plänen
ursprüngliche Kreditzusage für Kauf eines EFH
zurück und reduziert Kreditzusage
(= Werthaltigkeit Immobilie) erheblich (um 35,6 %) -
Hohe
Wertverluste beim Grundbesitz auch in
Ingersheim zu befürchten, falls
Ingersheimer Windrad gebaut wird und Windvorrang-Gebiet bestehen bleibt
(wm
/
220611) - In der Vergangenheit haben wir schon
öfters
auf den rasanten Wertverlust bei Grundstücken und
Gebäuden hingewiesen, nachdem
Pläne bekannt geworden sind, wonach in deren Umkreis
Windvorrang-Gebiete
ausgewiesen und Windräder erstellt wurden. Im einzelnen
verweisen wir auf
unsere Rubriken Infos v.
anderen Standorten und Wertminderungen.
Bei
Eingabe des Suchbegriffs „Windkraft
Wertverluste
Immobilien“ in die Suchmaschine von
„google“ wurden in nur 0,24
Sekunden rd. 119
000 Treffer gefunden.
Fazit:
Bisher kam es in allen Bundesländern
(Niedersachsen, Schleswig-Holstein, NRW, Hessen, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern u.a.) an Windrad-Standorten zu teilweise
erheblichen
Wertverlusten - bis hin zur
Unverkäuflichkeit - von
Grundstücken und Gebäuden, nachdem dort
Windräder gebaut bzw.
Windvorrang-Gebiete ausgewiesen wurden. Dies ist belegt durch
Stellungnahmen
von
·
Immobilienmaklern
·
Bausparkassen-Vertretern
·
Beleihungseinschätzungen von Banken
·
Ergebnissen von
Gutachterausschüssen von Gemeinden
·
Berichterstattungen der Lokalpresse u.a.
·
Schriftverkehr mit Finanzamt wegen Antrags
auf
Grundsteuer-Erleichterungen
oder
Vornahme von Sonderabschreibungen wegen Wertverlusts von
Grundbesitz u.a.
vgl. Ergebnisse google-Suchmaschine.
Manche
Kommentatoren sprechen wegen der quasi „über
Nacht“ infolge Bebauung mit
Windrädern bundesweit eingetretenen Wertverlusten von Grund
und Boden bereits
von einer Vernichtung volkswirtschaftlichen Kapitals i.H.v. mehreren
Mrd €,
Tendenz steigend.
Diese
Entwicklung steht an den im relativ windarmen südlichen
Binnenland geplanten
Windkraft-Standorten mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls
bevor, falls es
tatsächlich zur massiven Bebauung mit „Hunderten
Windrädern“ kommt, wie
beispielsweise nach jüngsten Verlautbarungen von Grün
/ Rot in
Baden-Württemberg geplant, wobei die Wertverluste in den
südlichen
Bundesländern aufgrund der erheblich höheren
Siedlungsdichte, der stärkeren
Industrialisierung und den daraus ableitbaren höheren
Grundstückswerten noch
einmal deutlich höher sein dürften als an den als
eher landwirtschaftlich genutzt
zu charakterisierenden Windrad-Standorten im Norden und Osten
Deutschlands.
Auch
am geplanten Standort einer 180 m hohen Windindustrieanlage in
Ingersheim muß
mit massiven weiteren - neben den bisher wohl schon
eingetretenen - Wertverlusten von
Grundstücken und
Gebäuden - insbesondere bei Neubauten bzw.
bei
Grundstücken in Neubaugebieten bzw. in deren
Reichweite - gerechnet
werden, falls es tatsächlich zum Bau des 180 m hohen Windrads
käme.
Einen besonders krassen Fall stellt nun die
Bürgerinitiative „Unser Wald e.V.“ gegen
den geplanten Windpark Odelzhausen /
Brugger auf ihrer Homepage unter dar.
Dort
sollen in der Nähe von Dachau bei Augsburg
- in der Nähe mehrerer Städte und
Gemeinden - inmitten eines noch
großflächig abzuholzenden
Waldgebiets mehrere Windindustrieanlagen gebaut werden, in einem
Gebiet, das
nach Einstufung im Windatlas für Bayern ebenso relativ windarm
und daher für
eine nachhaltig ertragreiche Stromproduktion aus Wind ebenso
völlig ungeeignet
ist, wie der geplante Ingersheimer Standort, der wegen relativer
Windarmut
ebenfalls nicht zu den im Windatlas für
Baden-Württemberg empfohlenen
Windrad-Standorten in Baden-Württemberg gehört.
Auch
an diesem Standort werden die von unabhängigen Gutachtern
empfohlenen
Richtwerte zur Mindest-Windgeschwindigkeit und der
gemäß
ErneuerbareEnergienGesetz (EEG) vorgeschriebene Referenzwert ebenso
unterschritten wie in Ingersheim, wie die tatsächlichen
Ist-Ergebnisse belegen
werden, falls das Windrad je gebaut würde.
Unter
der Rubrikseite „Wertverlust
Immobilien / Mindestabstand zu
Wohnhäusern“ schildert „Unser
Wald e.V.“ den Fall -
unter Einsichtnahme in der vom betreffenden Kreditinstitut (1)
geführten
Schriftverkehr - wo das Kreditinstitut mit
Schreiben vom 12.11.2010
einem Kreditnehmer und Hauskäufer eine schriftliche
Finanzierungszusage zum Kauf eines Einfamilienhauses
in Hohenzell - in der Nähe von
Dachau - (Kaufpreis:
520 000 €) gegeben hat.
Nur 7
Tage später, d.h. mit Schreiben vom 19.11.2010
teilt das Kreditinstitut
den Kreditantragstellern mit, daß sie
„unter
Berücksichtigung der uns
neu erlangten Kenntnisse …“
bei
gegenüber der Antragstellung unverändertem
Eigenkapital eine Finanzierung nur
noch bis zu einem Kaufpreis
i.H.v. 425 000 €
übernehmen könne (Reduzierung um 95 000 €).
In
einer Aktennotiz vom 26.11.2010 zum Kreditantrag -
also
nur weitere 7 Tage später bzw. insgesamt 14 Tage nach der
ursprünglichen
Finanzierungszusage vom 12.11.2010 - reduziert das
betreffende Kreditinstitut den Wert des
Einfamilienhauses noch weiter auf jetzt nur noch 335 000 €
(Reduzierung um 185
000 € = 35,6 %). Als Begründung schreibt
die
Bank:
„Der
xyz-Bank, insbesondere der Schätzstelle, erscheint der
Kaufpreis des
EFH von 520 TEUR zu hoch.
Es ist zweifelhaft, ob im Falle der
Veräußerung erneut ein Preis von 520 TEUR erzielt
werden kann. Die xyz Bank schätzt den aktuellen Marktwert der
Immobilie derzeit
auf ca. 335 TEUR.“
Grund
für die nach korrigierter Bewertung durch die Bank
mit dem
erheblichen Wertverlust von 35,6 % einhergehende Kürzung der
Finanzierungszusage
sind die zu dieser Zeit (Mitte November 2010) in der Dachauer
Lokalpresse enthaltenen
Berichte (vgl. oben genanntes Schreiben vom 19.11.2010
„…der uns neu erlangten
Kenntnisse…“), wonach es in der Nähe von
Odelzhausen - im
Einzugsgebiet von Dachau bzw. von Augsburg
- zum Ausweis eines
Windvorrang-Gebiets und dem Bau von 6 Windrädern kommen solle.
Nach
Bekanntwerden durch die Lokalpresse kam es daraufhin zu einer Welle von
Protesten in allen 17 Orten in der engeren Umgebung mit einer rd. 90 %
-igen Gegnerschaft
in der Bevölkerung. In kürzester Zeit wurden bereits
ca. 1 200 Unterschriften
gesammelt.
Obwohl
eine Änderung der Flächennutzungspläne noch
gar nicht erfolgt ist und es
äußerst fraglich ist, ob es zur Änderung
der Flächennutzungspläne überhaupt
kommt -
die BI „Unser Wald e.V.“ hat bereits
Rechtsanwälte eingeschaltet - hat allein
die Berichterstattung über den geplanten Bau von
Windrädern
in der Dachauer Region - Mitte November 2010 in der
Lokalpresse - quasi
„über Nacht“ dafür gesorgt,
daß die xyz Bank sich daraufhin veranlaßt
gesehen hat, durch Abschläge
- wie
im beschriebenen Fall i.H.v. 35,6 %
- wegen von ihr ermittelter Wertverluste
von Grundstücken und Gebäuden eine
völlige
neue, niedrigere Bewertung vorzunehmen, die dem jetzt bei der
Grundbesitz-Neubewertung neu hinzugekommenen Negativ-Faktor „Wertminderung
von Immobilien wegen Windrad-Bebauung in der Umgebung“
Rechnung trägt.
Eine
ähnliche Entwicklung dürfte bereits am geplanten
Windrad-Standort Ingersheim -
insbesondere in und in der Nähe von Neubau-Gebieten
-
eingesetzt haben. Nach der bisher an anderen Windrad-Standorten
eingetretenen Entwicklung muß auch in Ingersheim damit
gerechnet werden, daß es
hinsichtlich des im Einzugsgebiet bzw. in Sichtweite des geplanten
Windrads
bzw. in der Nähe des Windvorrang-Gebiets
- falls es je gebaut würde - zu
ähnlichen Wertverlusten beim Grundbesitz kommt wie an vielen
anderen
Windrad-Standorten bereits eingetreten.
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
1) Name der Bank ist
der BI bekannt.
Zur
Homepage von „Unser Wald
e.V.“ hier
klicken
www.gegenwind-husarenhof.de
zum
Seitenanfang
Hamburger Abendblatt:
Windkraftanlagen
mindern Wert von Eigenheimen
Windkraftanlagen mindern in
erheblichem
Maße den Wert von Eigenheimen. Das ist das Ergebnis einer
Studie
der Universität Frankfurt. "Häuser, die in Sichtweite
der
Windenergieanlagen stehen, erfahren teilweise Wertverluste von mehr als
30 Prozent", sagt Professor Jürgen Hasse.
der ganze Artikel hier: