Nachteile
für Ingersheim
Ernüchterung und Katzenjammer bei den Windkraft-Stümpern in I n g e r s h e i
m…
In B ö n n i g h e i m muß es einem „angst und bange“ werden…, denn auch
dort sind die Ingersheimer Märchenerzähler aktiv…
|
Die Realität: Nun merken es auch I d e o l o g e n und S y m b o l i k e r
unter den eingefleischtesten Windkraft-Fans in Ingersheim:
|
Relative Windschwäche: Nachhaltige Gewerbesteuer-Einnahmen aus Windkraft-Betrieb
bleiben aus und stehen für desolaten Ingersheimer Kommunal-Haushalt zu dessen
Sanierung dauerhaft nicht - auch nicht bei einer 2. Windindustrieanlage - zur
Verfügung
|
(wm /
110415) - Betrachtet man die für jeden anderen Windkraft-Standort -
insbesondere für Bönnigheim
- nicht repräsentativen, völlig
atypischen, außerhalb von Ingersheim und selbst dort bei der geplanten 2. WKA nicht
gegebenen und sich daher allein auf das Jahres-Ergebnis der Ingersheimer
Windindustrieanlage positiv auswirkenden Sonder-Einflussfaktoren
und eliminiert man diese - um zu einem repräsentativen = aussagefähigen Jahres-Ergebnis
zu kommen - aus den jetzt vorliegenden Jahres-Abschlüssen
der 1. Ingersheimer Windindustrieanlage, wird sehr schnell deutlich, daß die
bzgl. des Windaufkommens und der davon abhängenden Jahresergebnisse v o r WKA-Errichtung
in den Jahren 2010 ff. geäußerten schlimmsten Befürchtungen vieler
Windkraft-Kritiker voll umfänglich zutreffen.
Unabhängig
davon haben sich die von den Ingersheimer Windkraft-Märchenerzählern in der
Planungsphase ab 2010 ff. vor allem zur Anleger-Gewinnung kommunizierten Kilowatt(=kwh)
-Windstrom-Ertragszahlen spätestens jetzt, d.h. nach 3 Jahren Real-Betriebslaufzeit,
weitgehend als „Schall und Rauch“ erwiesen und „in Luft aufgelöst“, denn
anstelle der seinerzeit landauf landab vollmundig versprochenen, viel zu
optimistisch geäußerten und auch von der Lokal- und Regionalpresse in ihrer
damaligen Energiegenossenschaft-Hof-Berichterstattung
unkritisch nachgeplapperten Zahlen von einer Jahres-Produktion von 4,2
Millionen Kilowatt-Stunden - teilweise wurden von den Ingersheimer
Märchenerzählern noch höhere Zahlen kolportiert
- bleiben jetzt nach 3-jährigem
Real-Betrieb gerade mal 3 Millionen kwh / Jahr
- also 1,2 Mio kwh weniger (Unterdeckung
Soll / Ist = - ca. 30 % !) als prophezeit, übrig, ein angesichts der früher geschürten
Erwartungen nun auch vor allem in den Augen vieler gutgläubiger, dem Dunstkreis
der ev. Kirchengemeinde Ingersheim zuzuordnenden Kapital-Anleger ein eher
erbärmliches Ergebnis.
In
der kürzlich in der Stuttgarter Zeitung vom 6.4.2015 aus Anlaß des 3-jährigen
Betriebs-Jubiläums, bei dem die STZ eine Plattform geboten hat, gebrachten
Berichterstattung wurde dies - wie üblich, wenn es um eine eher unkritische
Hof-Berichterstattung über die Ingersheimer WKA ging - zunächst
kaschiert, denn dort hat man den Vorstandsvorsitzenden der Ingersheimer
Windenergie-Genossenschaft wie folgt zu Wort kommen lassen:
„…trotz der zeitweisen
Dauerflaute habe der Rotor neun Millionen Kilowattstunden Strom produziert…“.
Den Zeitraum hat er -
schlau wie er ist - selbst freilich nicht angegeben, denn 9 Mio
kwh hören sich für Uninformierte schon bombastisch an, wenn man die Angabe des
Zeitraums geflissentlich unterschlägt,
in welchem diese 9 Mio kwh erzeugt
wurden.
Diese einseitige
Darstellung hat der STZ-Redakteur selbst erkannt. Die Korrektur bzgl. des vom
Vorstand der Energie-Genossenschaft erzeugten Eindrucks mußte der Redakteur einleitend
durch Angabe des 3-Jahres-Produktionszeitraums selbst ergänzen, so daß
wenigstens in diesem STZ-Bericht die Relationen einigermaßen zurecht gerückt
wurden:
„…Eine
Tatsache ist schon seit Jahren bekannt: der Landkreis Ludwigsburg ist in Sachen Windkraft kein
Standort, in dem sich Großinvestoren die Klinke in die Hand geben. Die einzige
Chance, trotzdem einen Rotor zu errichten, sind Genossenschaften, getragen vom
Idealismus ihrer Mitglieder. Als Paradebeispiel dafür gilt die Energiegenossenschaft
Ingersheim. Sie wurde vor fünf Jahren gegründet und nahm vor drei Jahren ihr Windrad
in Betrieb - das erste im Kreis Ludwigsburg….“.
Legt man daher die von der
Energiegenossenschaft im STZ-Artikel genannte kwh-Angabe von 9 Mio kwh zugrunde
und bezieht man diese Angabe auf den 3-Jahrszeitraum des Real-Betriebs ab April
2012 bis April 2015, in dem diese 9 Mio
kwh erzeugt wurden, so ergeben sich als durchschnittliche Jahresproduktion gerade
einmal 3 Mio kwh.
Berücksichtigt man weiter,
daß vor der offiziellen Betriebs-Eröffnung im April 2012 weitere Tage / Wochen
im Probe-Betrieb gelaufen sind und der kwh-Produktionszeitraum damit etwas länger
als der 3-Jahreszeitraum war, dessen kwh-Erzeugung in den genannten 9 Mio kwh
enthalten sein dürften, wird klar, daß die durchschnittliche
kwh-Jahresproduktion vermutlich noch weiter unter den hier als 3-Jahresdurchschnitt
ermittelten 3 Mio kwh liegen, eine im Vergleich zu den seinerzeit vollmundig verkündeten
Prognosen der Ingersheimer Märchenerzähler geradezu beschämende Ausbeute (Abweichung
Soll / Ist: minus 30 %); vgl. Wikipedia: „Am 15. April 2012 wurde die Anlage offiziell in Betrieb
genommen; sie lief zu diesem Zeitpunkt noch im Probebetrieb.“
Seine wohl als
Entschuldigung für die eher bescheidene Stromausbeute zu verstehende Begründung
„Dabei seien zwei Betriebsjahre des Rotors von
außerordentlich niedrigen Winderträgen geprägt gewesen. Vor allem 2014 sei in
ganz Süddeutschland „ein miserables Windjahr“ gewesen….“
wird man ab jetzt mit sehr
großer Wahrscheinlichkeit - wie an den allermeisten übrigen ca. 400 weitgehend
hoch-defizitären Windkraft-Standorten in Baden-Württemberg, dem bzgl. des
jahresdurchschnittlichen Windaufkommens schlechtesten aller Bundesländer und an
letzter = 16. Stelle liegenden Bundesland
- nach allen künftig abgelaufenen Geschäftsjahren noch sehr oft in
Ingersheim
als Entschuldigung hören.
Auch seine vom STZ-Redakteur
im Zeitungsartikel ihm zugeordnete
Aussage
„…Überzogene Renditeversprechen habe es bei der
Genossenschaft nie gegeben…“
ist angesichts der in der
Planungsphase zur Anleger-Gewinnung von Vertretern der Energie-Genossenschaft
viel zu optimistisch abgegebenen Windstrom-Ausbeute von 4,2 Mio kwh / Jahr völlig
falsch, wenn man die jetzt im 3-jahres-Durchschnitt im Real-Betrieb jährlich
erzielten 3 Mio kwh gegenüber stellt…von diesen seinerzeit dem gutgläubigen
Volk verkündeten Schwachsinn-Prognosen will man heute in Ingersheim -
vermutlich auch im Rathaus nicht
- verständlicherweise nichts mehr
wissen… …ob darauf jetzt auch die Bönnigheimer
Weltklima-Verbesserer, allen voran Windkraft-Bürgermeister Bamberger als
nächste darauf hereinfallen…?
Eliminiert man außerdem
die eingangs erwähnten, für jeden weiteren geplanten als auch für jeden bereits
realisierten WKA-Standort nicht zutreffenden Sondereinflüsse, die sich ergebnisverschönernd in den bisherigen
Jahresabschlüssen der Ingersheimer Windindustrieanlage niedergeschlagen haben
und rechnet man diese positiven, außerordentlichen Ertrags-Effekte zahlenmäßig - da nicht repräsentativ für alle weiteren
geplanten WKA-Standorte - aus den Ingersheimer Jahresergebnissen
heraus, ergibt sich die angesichts bescheidener Windverhältnisse
betriebswirtschaftlich korrekte Betrachtungsweise, die für jeden weiteren
geplanten WKA-Standort
·
sowohl in Ingersheim
selbst,
·
als auch in Bönnigheim
(Rotenberg / Großer Saukopf; Naturpark Stromberg-Heuchelberg)
·
und im gesamten äußerst windschwachen
Landkreis Ludwigsburg / Großraum Stuttgart
hinsichtlich weiterer
Planspiele / „Milchmädchen-Rechnungen“ zum Bau zusätzlicher
Windindustrieanlagen zutrifft, denn merke: Man muß den
Windkraft-Realitäten - auch im windarmen Landkreis Ludwigsburg /
Großraum Stuttgart - ins Auge sehen; Wunschdenken sollte „außen
vor“ bleiben, auch wenn es Ideologen und Symboliker nicht wahrhaben wollen…

© Hans-Jürgen Steinwedel
1 Finanzierung: 78 %
Eigenkapital / 22 % Fremdkapital einer Windkraft-Investition wie in Ingersheim ist
völlig unrealistisch - Wie sähen die Jahresergebnisse bei einer
repräsentativen Finanzierung von 30 % EK / 70 % FK aus ? -
Jahresabschluß-Analyse
Aus dem im Bundesanzeiger Pflicht-veröffentlichten
Jahresabschluß der Energie-Genossenschaft Ingersheim eG zum 31.12.2012 und der dort ersichtlichen
Mitglieder-Bewegung ergibt sich, daß für die Finanzierung der ca. 3 700 000 € =
100 % (Anschaffungs-kosten einschl.
Nebenkosten; Angaben lt. diverser früherer Pressemitteilungen) teuren Enercon
E-82 ein von den Kapital-Anlegern eingeworbenes Eigenkapital (EK) i.H.v. 2 887 500 € (= 78 %) zur
Verfügung stand, das sich aus dem zum 1.1.2012 bereits vorhandenen Vortrag i.H.v. 37 500 € (11 Mitglieder;
eingeworben vor 2012) und den im Laufe des Jahres 2012 zu verzeichnenden Zugängen i.H.v. 2 850 000 € (355
Mitglieder) zusammensetzt. Nach den jetzt ersichtlichen Angaben werden die
Geschäftsanteile noch von 362 Genossen gehalten.
Daraus ergibt sich, daß als
über Bankkredit (vgl. Anhänge zur
Erläuterung des JA) zu finanzierendes
Fremdkapital (FK) lediglich noch ca. 812 500
€ (= 22 %) aufzubringen waren
(Gesamtkosten 3 700 000 € abzgl.
Eigenkapital / Genossen 2 887 500 € = 812 500 € Fremdkapital = Bankkredit).
Ein derart hoher
Eigenkapital-Anteil von ca. 78 % = 2 887 500 € ist zwar bei derart windigen
Investitionen im relativ windschwachen Binnenland wie Baden-Württemberg wünschenswert.
Diese relativ hohe
Eigenkapital-Quote ist jedoch weder realistisch für die Finanzierungen der
bisher bundesweit installierten ca. 25 000 WKA’s noch für die in
Baden-Württemberg bisher ca. 400
installierten WKA‘ s und wohl auch kaum für die jetzt neu geplanten
Windindustrieanlagen.
Nach Analyse vieler
Windkraft-Jahresabschlüsse dürften für die Windkraft-Finanzierungen
Eigenkapital-Quoten von ca. 20 % - 40 % realistisch sein, woraus sich eine
Fremdkapital-Quote von
ca. 60 % - 80 % der zu finanzierenden Gesamtkosten (100
%) ergibt.
Im Fall der 1. Ingersheimer
Windkraftanlage hat sich die 78 %-Eigenkapital-Quote im Hinblick auf das
Jahresergebnis als Glücksfall dargestellt sehr positiv ausgewirkt, denn bei
einer sehr niedrigen Fremdkapital-Quote von lediglich 22 % = 812 500 € sind die
jährlichen, das Jahresergebnis belastenden Fremdkapital-Zinsen sowie die
Tilgungen deutlich niedriger als dies bei einer niedrigeren Eigenkapital-Quote
von ca. 30 % = 1 110 000 € / dementsprechend höheren Fremdkapital-Quote von
70
% = 2 590 000 € der Fall gewesen wäre.
In diesem Fall einer eher repräsentativen 70 %
Fremdkapital-Quote würde sich das Fremdkapital von jetzt 812 500 € um weitere 1
777 500 € auf dann 2 590 000 € erhöhen.
Bei
einem angenommenen
Fremdkapital-Zins von 4,5 % würden sich die Fremdkapital-Zinsen
anfänglich um
80 000 € / Jahr erhöhen, hinzu käme die Zusatz-Belastung
aus der höheren
Tilgung des dann höheren Fremdkapitals. Bei einer
anfänglichen Tilgung von 1 % und einem Fremdkapitalzins von
4,5 % =
Annuität von 5,5 % ergäbe sich gegenüber der jetzigen
Situation eine
anfängliche Zusatzbelastung i.H.v. ca.
97 800 € / Jahr.
Zwischenergebnis zu 1 / Finanzierung:
Bei gemäß Bundesanzeiger in
den Jahresabschlüssen der Jahre 2011 - 2013 ausgewiesenen Jahresüberschüssen
·
für das Jahr 2011 i.H.v. 20
123, 91 € (= Gewinn / GuV-Jahresüberschuß)
·
bzw. für das Jahr 2012
i.H.v. 38 415,47 € (= Gewinn / GuV-Jahresüberschuß)
·
bzw. für das Jahr 2013
i.H.v. 42 200,88 € (= Gewinn / GuV-Jahresüberschuß)
würden sich diese
Jahresüberschüsse bei einer höheren, repräsentativen Fremdkapital-Quote (70 %)
und deshalb höherem Fremdkapital-Anteil i.H.v. 1 777 500 € bei einem
Fremdkapital-Zinssatz von 4,5 % und dadurch um ca. 80 000 € höheren
Schuldzinsen jeweils in einen Jahresverlust
wandeln, und zwar
·
für das Jahr 2011: ca. - 60 000 € (= Verlust / GuV-Jahresfehlbetrag)
·
für das Jahr 2012: ca. - 42
000 € (= Verlust / GuV-Jahresfehlbetrag)
·
und für das Jahr 2013:
ca. - 38 000 € (= Verlust / GuV-Jahresfehlbetrag)
Der tatsächliche
Fremdkapital-Zinssatz ist abhängig von der Kredit-Laufzeit und von den
Ergebnissen
der Bonitäts-Prüfung etc.
In diesem Fall von
Jahres-Verlusten / Jahresfehlbeträgen würde zwar auch kein
Ertragssteuer-Aufwand anfallen, der die jetzigen Ergebnisse (vgl. oben)
belastet hat.
Aufgrund der oben
ersichtlichen betragsmäßig relativ geringen Jahresüberschüsse sind die daraus
sich ergebenden, aus den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen
nicht ersichtlichen Ertragssteuer-Belastungen relativ gering und dürften -
überschlägig geschätzt - nach Berücksichtigung von Freibeträgen
zwischen ca. 1 000 € und 3 000 €
betragen; sie können daher bei dieser Betrachtung vernachlässigt werden.
Bevor eine Bank Fremdkapital
zur Verfügung stellt, muß das Eigenkapital zur Verfügung stehen. Auch in
Ingersheim wurden relativ frühzeitig
- und zwar sehr lange vor dem
Zeitpunkt der Überweisungen für
die vermutlich in Tranchen nach Baufortschritt
an Enercon zu bezahlenden Eigenkapital-Raten
- die Eigenkapital-Beträge der Genossen
eingeworben.
Diese auf Bankkonto der
Energiegenossenschaft liegenden Gelder konnten bis zu ihrer späteren Überweisung
an Enercon über kurzfristige Laufzeiten am Kapitalmarkt angelegt werden,
wodurch in den Jahren 2011 und 2012 ergebnisverbessernde Zinserträge erwirtschaftet wurden.
Berücksichtigt man daher, daß
die in den Jahren 2011 und 2012 ausgewiesenen Jahresüberschüsse
(vgl. oben) von
20 123,91 € (2011) bzw. von 38 415,47 € (2012) wohl zum Großteil aus Zinserträgen
aus der kurzfristigen Kapitalanlage der zuvor von den Genossen eingeforderten
Eigenkapital-Anteile resultieren - Einweihung / Betriebsbereitschaft der WKA im
April / Mai 2012 - wurde die ohnehin dürftige Ertragssituation
im wesentlichen durch Zinserträge aus der damaligen kurzfristigen Kapitalanlage
geschönt, m.a.W., bei einer repräsentativen, deutlich geringeren
Eigenkapital-Quote von 20 % - 40 % wäre das Volumen zur kurzfristigen
Kapitalanlage und die daraus erzielten Zinserträge erheblich geringer, zu
deutlich geringeren Zinserträgen / Jahresüberschüssen führend.
Auch diese die
Jahresergebnisse schönenden Effekte haben außerordentlichen / einmaligen (nicht
nachhaltigen) Charakter und müßten für zwecke der Analyse aus den Jahresergebnissen heraus gerechnet
werden; sie sind jedenfalls nicht repräsentativ für andere Windkraft-Pläne an
anderen Orten, erst recht nicht angesichts der jetzt nur noch zu erzielenden
„Mini-Zinsen“.
Unter Berücksichtigung dieses Effekts sind die
bisherigen Jahresergebnisse aus dem operativen Windkraft-Geschäft noch
katastrophaler.
2 Ingersheim: Mitglieder-Bestand - Mitglieder-Bewegung - Mitglieder-Struktur
bei der 1. Ingersheimer WKA sind nicht repräsentativ für übrige Beteiligungen /
Finanzierungen bei anderen Windkraftanlagen
Am Bilanzstichtag 31.12.2011 zeigt die im Bundesanzeiger
veröffentlichte Mitglieder-Bewegung, daß
das Geschäfts-Kapital i.H.v. 2 865 000
€ von 362 Genossen gehalten wurde, das durchschnittliche Geschäftsguthaben je
Genosse betrug demnach 7 914 €. Ein Klammer-Vermerk lautet: „Je Mitglied
mindestens 20 Geschäftsanteile je 125 €, damit 2 500 €.“
Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 ist aus der im Bundesanzeiger
ersichtlichen Mitglieder-Bewegung ersichtlich, daß Genossenschafts-Anteile
i.H.v. insgesamt 2 721 750 € von 363 Genossen gehalten wurden. Danach beträgt
das durchschnittliche Geschäftsguthaben je Genosse 7 497 € = rd. 7 500 €.
Auffallend bei der Mitglieder-Bewegung ist, daß im
Jahr 2013 zwei Genossen mit insgesamt 1260 Geschäftsanteilen im Gesamtwert von
157 500
€ ausgeschieden sind, der Durchschnittswert
beider Abgänge beträgt 78
750 €.
Durch die Abgänge von 2
Genossen mit einem Genossenschafts-Kapital i.H.v. 157 500 € ist auch der
Rückgang des je Genosse rechnerisch ermittelten Durchschnitts-Kapitals von
7914 € (31.12.2011) auf 7500 €
(31.12.2013) erklärbar.
Wenn auch die Ingersheimer Mitglieder-Liste
und die je Mitglied gehaltenen Kapitalanteile für Außenstehende zum jetzigen
Zeitpunkt unbekannt sind, sind anhand der im Bundesanzeiger veröffentlichten
Mitglieder-Bewegung einige Rückschlüsse auf die ungewöhnliche
Mitglieder-Struktur und auf die relativ ungewöhnlich hohe
Eigenkapital-Finanzierung möglich, die so an kaum einem anderen Ort vorliegt,
insbesondere nicht im windschwachen Baden-Württemberg, wo die allermeisten der
defizitären Windkraft-Betriebsgesellschaften
- soweit sie privat betrieben
werden -
ums nackte Überleben kämpfen, es sei denn, sie befinden sich unter dem
Dach von mit Bürger‘ s Geld betriebenen Stadtwerken, wo das Geld i.d.R. keine
Rolle spielt (…wie jetzt in Stuttgart, wo möglicherweise im Tauschwald von den
Stadtwerken Stuttgart unter künstlerischer Oberleitung der „Grünen“ ein
weiteres, jetzt schon mangels Wind feststehendes Verlust-Fass aufgemacht wird…
…Vorlaufkosten (für 2 Windräder…) von ca. 200 000 € sind ja bereits von den
Stadtwerken verpulvert worden… aber was tut man nicht alles für einen
„grünen“ Oberbürgermeister…).
So ist es nach den in Ingersheim
ab den Jahren 2011 ff. mehrfach von gewöhnlich gut unterrichteten Bürgern
erhaltenen Auskünften völlig unwahrscheinlich, daß die in Ingersheim wohnenden
Kapital-Anleger jeweils mit einem durchschnittlichen Kapitalanteil von je 7 914
€ (Bilanzstichtag 31.12.2011) beteiligt sind.
Vielmehr erscheint es
plausibel, daß der weitaus überwiegende und vermutlich der ev. Kirchengemeinde
nahestehende Ingersheimer Genossen-Teil sich mit dem Mindest-Anlagebetrag von 2
500 € beteiligt hat. Dies dürfte auch für den Großteil der im übrigen Kreis
Ludwigsburg und in den benachbarten Landkreisen wohnenden Genossen zutreffen,
die ebenfalls kaum Geld haben dürften, um es zum Fenster hinaus zu werfen…
Bestätigt wird dies nicht zuletzt durch die beiden im
Jahr 2013 laut Mitglieder-Bewegung mit einem Gesamtbetrag von 157 500 € zu
verzeichnenden Abgänge.
Daraus ist ersichtlich, daß es bei der Mitglieder-Struktur bzgl. der
jeweiligen Kapital-Anteile je Genosse eine von den Anlage-Beträgen her erhebliche
Streuung gibt, die je Genosse vom Mindest-Anteil von 2 500 € bis zu 80 000 €
und vermutlich noch höher reicht.
Zu vermuten ist weiter, daß
die im Bundesanzeiger zum Bilanzstichtag 31.12.2011 namentlich
genannten
Vorstände
·
Dieter Hallmann,
(Kirchengemeinderat; Schwager von Albert Krauter, Grundstücksverpächter)
·
Jürgen Bothner
und Aufsichtsratsmitglieder
·
Heinrich Blasenbrei-Wurtz
·
Harald Bender,
(Kirchengemeinderat)
·
Jörg Henning
·
Albert Krauter (Grundstücks-Verpächter; Schwager von Dieter Hallmann/Vorstand)
·
Roland Merlau
- mit
leuchtendem Beispiel bei einer wenig rentablen Windkraft-Investition
vorangehend - deutlich mehr als nur den Mindest-Betrag von
2 500 € gezeichnet haben.
In
den Augen vieler Ingersheimer Bürger war treibende Kraft und den Boden im
Gemeinderat von Ingersheim vorbereitet hat Hanne Hallmann / Freie Wähler
(Mitglied der ev. Kirchengemeinde Ingersheim, Ehefrau von Dieter Hallmann /
Vorstand und Schwester von Albert Krauter, Grundstücksverpächter). Als Architekt den Bau begleitet hat
Mathias Orth, ebenfalls
Kirchengemeinderat in Ingersheim.
Durch die hier ersichtlichen
Bewegungen im Mitglieder-Bestand bekommen auch die bzgl. der Finanzierung -
trotz vom Windaufkommen her miserablem Ingersheimer Wind-Standort und
entsprechend ungünstigen Ertragsaussichten - außergewöhnlich
hohen Eigenkapital-Beträge von Anfang an in Ingersheim umlaufenden Vermutungen
neue Nahrung, wonach es im Jahr 2011 Tage gegeben habe, an denen mehrere
außergewöhnlich hohe Geldbeträge - Gerüchte sprechen im Einzelfall von mehr als
80 000 € - über Schweizer Bankkonten eingegangen seien,
was zu weiteren Spekulationen geführt habe, wonach die wohl zur Verschleierung
des Überweisenden über die Schweiz transferierten Gelder angeblich aus
Niedersachsen stammten, dem Sitz vieler Windkraft-Firmen… oder aus der Kasse
eines Spezialkran-Unternehmens, die beide damals zum „Pushen“ der eigenen
Geschäfte am Durchbruch der Windkraft in BW interessiert gewesen sein könnten,
obwohl BW vom jahresdurchschnittlichen Windaufkommen her an 16. und damit an
letzter Stelle aller 16 Bundesländer liegt…
Zur Erinnerung: Obwohl die grün-roten Windkraft-Protagonisten
im März 2011 nach der BW-Landtagswahl die Landesregierung stellten, war es
lange Zeit völlig unklar, ob deren Regierungsprogramme zur Windkraft-Forcierung
wegen doch in BW vergleichsweise bescheidenem Windaufkommen umgesetzt werden
würden.
Deren Ziel war es, über das am
relativ windschwachen Ingersheim - wo
· ein
Windkraft-Bürgermeister,
·
ein mehr oder weniger
Windkraft-höriger Gemeinderat
·
und das große Wort zur
Bürger-Beeinflussung in Ingersheim führende, teilweise der ev. Kirchengemeinde
nahe stehende Multiplikatoren
die idealen Rahmenbedingungen boten
- angesiedelte Modell-Projekt und
Pilot-Vorhaben möglichst schnell durchzuziehen, um in BW für die Forcierung der
Windkraft eine „Bresche zu schlagen“ bzw. um die zum Markteintritt damals noch
bestehenden Hindernisse möglichst schnell und geräuschlos aus dem Weg räumen zu
können…
Um dies zu erreichen, mußte
die zunächst in Ingersheim und Umgebung dem Vernehmen nach äußerst zäh und nur
schleppend anlaufende Eigenkapital-Anwerbung möglichst schnell gepusht werden… …dies
konnte vor allem durch die Beteiligung von Genossen mit möglichst hohen
Einzelbeträgen erfolgen, wie das Beispiel der beiden 3-4 Jahre später
erfolgenden Genossen-Abgänge im
Gesamtwert von 157 500 € belegt (vgl. oben):
Die Zeichnung von 2 einen Gesamt-Betrag = Eigenkapital von 157 500 € bringenden
Groß-Investoren, die vermutlich weniger an einer damals schon bekannten, nur
spärlichen Eigenkapital-Verzinsung als vielmehr an einem Durchbruch des vor
allem den eignenen Interessen (dem eigenen Profit) dienenden Windkraft-Geschäfts in BW interessiert
waren, waren vermutlich erheblich schneller „an Bord“ zu bringen als alternativ
möglicherweise nur zögerlich aufspringende (oft noch „hin und her“ überlegende)
63 Kleinanleger aus nah und fern mit einem Betrag von je 2.500 € (63 x 2 500 €
= 157 500 €), bei denen eine vermutlich stärkere, zeitaufwendige
Überredungskunst notwendig gewesen wäre…
Nach Abwarten einer
„Schamfrist“ von 3 - 4 Jahren hatten - so
ist zu vermuten - die vermutlichen Finanzierungs-Hintermänner
ihre „Schuldigkeit“ getan und konnten sich jetzt, nachdem die
Windkraft-Forcierung in BW durch das Ingersheimer Pilot-Projekt etwas ins
Rollen gekommen ist, „beruhigt“ zurückziehen.
Zwischenergebnis zu 2:
Mitglieder-Struktur / außergewöhnlich hohe Eigenkapital-Quote
als Sonderfall in Ingersheim und nicht repräsentativ für andere Standorte
Eine Finanzierung wie in
Ingersheim mit 78 % EK und nur 22 % FK ist dem damaligen Charakter als Pilot-Projekt geschuldet und wird sich an den
anderen, ebenfalls windschwachen BW-Standorten wohl kaum wiederholen.
Wäre in Ingersheim wie an den
allermeisten anderen Standorten eine
„normale“ Finanzierung mit ca.
20 % - 40 % EK und ca. 60 % - 80 % FK zum Ansatz
gekommen, wären aufgrund des höheren FK-Anteils deutlich höhere Schuldzinsen
aufwandserhöhend und ergebnisverschlechternd angefallen, und die bis jetzt und
künftig erwirtschafteten Jahresergebnisse hätten mit einem deutlichen
Jahresfehlbetrag / Verlust geendet.
3 Mußten die Grundstückspachterlöse am Windkraft-Standort
Ingersheim zur Vermeidung eines Verlust-Ausweises bzw. zur Verschönerung der
Jahresergebnisse reduziert werden ?
Die dem Grundstücks-Verpächter
über den Zeitraum der Verpachtung zufließenden Pachterlöse stellen Aufwand in
der Gewinn- und Verlustrechnung der Energiegenossenschaft Ingersheim dar.
In Ingersheim halten sich
schon seit längerer Zeit hartnäckig Gerüchte, wonach angesichts sich
abzeichnender schwacher Windjahre und deshalb weit unter Plan liegender
Windstrom-Erlöse / Verlust-Ergebnisse der Grundstücks-Verpächter die jährlichen
Pachterlöse notgedrungen von ursprünglich 20 000 € auf jetzt nur noch 5 000 €
reduziert habe, um mit diesem Sonder-Opfer die mangels Windaufkommen schlechte
Ertragslage der Ingersheimer Windindustrieanlage zu kaschieren.
Sollte dies zutreffen, müßte
der Grundstücks-Verpächter den WKA-Betrieb über eine sehr lange Laufzeit
erheblich subventionieren, damit wenigstens das Erreichen einer „schwarzen
Null“ nicht ganz utopisch wird… …alles in allem erbärmliche Ertragsaussichten…
Wie tief das Anspruchsniveau der Ingersheimer Genossen angesichts des
Ertrags-Desasters schon gesunken ist, zeigt auch die im STZ-Artikel zitierte
Aussage des Vorstands der Energiegenossenschaft: „Wir und viele Leute freuen
uns einfach, wenn Wind da ist und unser Windrad sich dreht.“…von den
Ertragsaussichten redet er lieber nicht (mehr)…
Träfe die Reduzierung der
Pachterlöse zu, und die schlechte Windausbeute am WKA-Standort Ingersheim
spricht dafür, wäre dies ein weiterer Beleg dafür, daß die schlechte
Performance der Energiegenossenschaft Ingersheim als Vorbild völlig ungeeignet
ist für weitere Pläne, im windschwachen Landkreis Ludwigsburg bzw. Großraum Stuttgart weitere, wegen
relativer Windschwäche mit hoher Wahrscheinlichkeit unproduktive Windindustrieanlagen zu propagieren.
4
Künftig höhere Anschaffungskosten und höhere
jährliche
Abschreibungen verschlechtern
die Ertragssituation
Die im Jahr 2012 eingeweihte
Ingersheimer WKA dürfte in 2011 bei Enercon bestellt worden sein. Für Turm,
Gondel, Generator, Maschinenstand, Fundament sowie Gestellung des Spezialkrans
und für die eingesetzten Arbeiter etc. waren daher die -
gegenüber heute niedrigeren
- Preislisten / Lohnniveau des Jahres 2011 / 2012 maßgebend. Für
WKA-Bauten im Jahr 2016 sind die Preislisten der Jahre
2015 / 2016 mit dann
vermutlich deutlich höheren Preisen = Anschaffungskosten gültig.
Höhere Anschaffungskosten
wirken sich über die Verrechnung von Abschreibungen aufwandserhöhend und damit
ergebnisschmälernd in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Windkraft-Betriebs
aus.
Die Erlösseite bleibt davon
unberührt, d.h. das Windaufkommen erhöht sich dadurch nicht. Höhere
Anschaffungskosten = höhere Jahres-Abschreibungen führen im Vergleich zur 1.
Ingersheimer WKA bei sonst gleichen Verhältnissen zu einem deutlich
schlechteren Jahresergebnis (z.B. bei einer 2 WKA
in Ingersheim).
Sehr oft auch in der Wirklichkeit nur ein Standbild
Foto: Thomas Schöller
5 Erbärmliche Gesamtkapital-Rendite in Ingersheim
Die jetzt vorliegenden 3 Jahresabschlüsse
der Jahre 2011-2013 belegen, daß die Gesamtkapital-Rendite geradezu erbärmlich
ist.
Unterstellt man einmal die in
der Presse seinerzeit genannten Gesamtkosten i.H.v. 3,6 Mio € (inkl.
Anschaffungs-Nebenkosten) und rechnet man
- geschätzt - die durch Auflagen gemäß
Genehmigungsbescheid und im Vorfeld / Planungsphase auferlegten bzw.
angefallenen Vorkosten von ca. 200 000 € weiter hinzu, ergibt sich ein
überschlägig ermittelter Gesamtkapital-Einsatz von ca.
3,8 Mio €.
Stellt man diesem
Gesamtkapital-Einsatz die gemäß im Bundesanzeiger veröffentlichten
Jahresabschlüsse erzielten Jahresergebnisse (=Jahresüberschüsse) gegenüber,
erhält man die Gesamtkapital-Rendite, die geradezu erbärmlich ausfällt, wie die
nachfolgende Aufstellung zeigt:
Rendite %
Jahr
Gesamtkapital-Einsatz (= investiertes Kapital in €)
Jahresüberschuß € Gesamtkapital
2011
3 800
000
20
123,91
0,53 %
2012
3 800
000
38
415,47
1,0 %
2013
3 800
000
42
200,88
1,11 %
6
EEG-Novellierung zum 1.8.2014: Sinkende Einspeisevergütungen
- Schlechtere
Ertragsaussichten für alle ab 1.1.2016 ans Netz gehende
Windkraftanlagen - auch
für eine geplante 2. Ingersheimer WKA - weitere Nachteile durch
die EEG-Novellierung.
Die Bundesregierung hat im
Juli 2014 die längst überfällige EEG-Novellierung beschlossen, die vom Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossenen und von der EU akzeptiert wurde
und am 1.8.2014 mit Wirkung zum 1.1.2016 in Kraft getreten ist.
Sie betrifft alle nach dem
31.12.2015 ans Netz gehende Windindustrieanlagen. Danach werden künftig die je Kilowattstunde (kwh)
garantierten und von den Stromkunden über höhere Stromrechnungen an die
Einspeiser regenerativ erzeugten Stroms zu bezahlende Einspeisevergütungen im Zeitablauf degressiv
gestaffelt abgesenkt.
Dies führt zu einem herben Verlust auf der Erlös- /
Einnahmenseite, von dem die im relativ windarmen Binnenland (wie
Baden-Württemberg) vom spärlichen Windaufkommen ohnehin grenzwertig geplanten
Windindustrieanlagen - bspw. in Ingersheim, Bönnigheim (Rotenberg /
Großer Saukopf / Naturpark Stromberg-Heuchelberg, Aspach / Amalienhöhe,
Stuttgart-Tauschwald, Bottwartal / Griesberg, am Albaufstieg / Biosphärengebiet
Schwäbische Alb u.v.m. - stark gebeutelt würden, falls es zur
Realisierung käme… …ein zu Lasten der Investoren gehendes Millionengrab wäre
schon vor dem 1. Spatenstich vorprogrammiert…
…daneben
entstehen durch die EEG-Nobellierung weitere Nachteile wie die
Selbstvermarktung regenerativ erzeugten Stroms und die jährliche Deckelung bei
2500 Megawatt, ab deren Überschreiten es für die einzelne danach fertigm
gestellte WKA keinerlei Subventionen / Einspeisevergütungen mehr gibt…
…ob
dies die Regionalplaner beim
VRS oder die Genehmigungs-Abteilungen in den Landratsämtern bzw.
die Windkraft-Fanatiker an den meisten windarmen Standorten
überblicken…?
7 Rückbau-Kosten / Pflicht-Rückstellung für die am Ende des
Windkraft-Betriebs anfallenden Rückbau-Kosten
- Müssen die später einmal
anfallenden Rückbaukosten von der Gemeinde Ingersheim oder vom Landratsamt
Ludwigsburg (und damit vom Bürger / Allgemeinheit / Steuerzahler) getragen
werden ?
Aufgrund
gesetzlicher Verpflichtung und behördlicher Auflagen (Genehmigungsbescheid)
sind die Windkraftanlagen nach Betriebsaufgabe zurückzubauen.
Hierzu
heißt es auf der Homepage des BWE (Bundesverband Windenergie) wie folgt:
„Rückbau
Eine
Windenergieanlage hat eine geplante Einsatzzeit von rund 20 Jahren. Nach Ablauf
dieser Zeit muss die Anlage abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den
ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Die Kosten des
Abbaus sollten in der Laufzeit der Anlage eingespart werden, um den Rückbau zu sichern. Diese Bedingungen
werden in der Regel in der Baugenehmigung erwähnt. In manchen Bundesländern
müssen die Rückbaukosten bereits bei Projektbeginn durch eine Bürgschaft abgesichert
werden. Oft ist es rentabel eine Windenergieanlage vor ihrer Ablaufzeit
abzubauen, und durch eine neue, größere Anlage zu ersetzen (so genanntes
Repowering). Die alte Anlage kann dann wohlmöglich sogar wiederverkauft und
weiterhin genutzt werden.
Die
Windenergieanlage wird mit Hilfe eines Kranes Stück für Stück demontiert und
abtransportiert. Zuerst werden die Blätter von der Nabe abgetrennt, anschließend werden
die Nabe und die Gondel demontiert. Der Turm wird dann abgeschraubt. Die
Schaltanlage und die Übergabestation (Trafo) werden abgebaut und die Kabel werden
ausgegraben. Das Fundament muss entfernt werden, eventuell
aber nur so tief, dass eine landwirtschaftliche Nutzung wieder möglich ist.”
Lt. Wikipedia ist die Ingersheimer WKA durch folgende technische
Daten charakterisiert: „Die Anlage vom Typ Enercon E-82, mit 138,6 m Nabenhöhe
und einer Gesamthöhe von 179,6 m, verfügt über eine elektrische Leistung
von 2 MW. Anlagen dieses Typs zählen zu
den derzeit am häufigsten aufgestellten Windkraftanlagen in Deutschland. Die
Anlage gründet auf einem Stahlbetonfundament von 19,6 m Durchmesser und
3,45 m Tiefe. Der Hybridturm, der im unteren Bereich aus
Stahlbeton-Fertigteilen und im oberen Bereich aus Stahl besteht, hat eine Masse
von rund 1.650 t. Die Masse des Maschinenhauses beträgt 120,4 t. Die
Anlage ist Stand April 2012 das fünfthöchste Bauwerk in der Region Stuttgart…“.
Aus
diesen Angaben geht das Volumen der nach Betriebsaufgabe zu beseitigenden Teile
etc. hervor.
Gemäß
Genehmigungsbescheid des Landratsamts Ludwigsburg vom 13.1.2011 wurde
den Betreibern eine Verpflichtungserklärung abverlangt,
„daß das
Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückgebaut und die
Bodenversiegelung beseitigt wird (Rückbauverpflichtung)…“ „Zur Sicherung der
Rückbauverpflichtung“ wurde „eine Sicherheitsleistung von 50 000 € in Form
einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft“ verlangt.
Aus diesen Auflagen des
Landratsamts Ludwigsburg ist mehrerlei ersichtlich:
Die betragsmäßige Höhe der
Rückbauverpflichtung wurde vom Landratsamt Ludwigsburg falsch ermittelt, wenn
man vergleichbare Sachverhalte zum Vergleich heranzieht.
a) So haben die Initiatoren des Windparks in Creglingen (wo anlagenähnliche
WKA‘ s geplant werden) eine Verpflichtungserklärung auferlegt bekommen, wonach
dort für die je einzelner Windkraftanlage anfallenden Rückbaukosten eine
selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v.
170 000 € verlangt wurde.
Beim geplanten Windpark im
Harthäuser Wald (Lampoldshausen, Hardthausen, Möckmühl) wurde ebenfalls eine
Verpflichtungserklärung / Bankbürgschaft je einzelner WKA in ähnlicher
Größenordnung gestellt.
Daher ist zu fragen,
weshalb das Landratsamt Ludwigsburg bei einer ähnlichen, nahezu identischen
Anlage Enercon E-82 eine Bankbürgschaft i.H.v. lediglich 50 000 € verlangt hat,
die nicht ausreichend ist, um die anfallenden Rückbau-Kosten auch nur annähernd
finanzieren zu können.
b) Ein weiterer Fehler ist dem Landratsamt auch deshalb unterlaufen, weil
keine Indexierung des Betrags über die zugrundegelegte Laufzeit verlangt wurde.
Hintergrund: Die heutigen Kosten für den Rückbau einer WKA (Rückbau Turm /
Bodenversiegelung / Fundament / Kosten Spezialkran / Material- und Lohnkosten
etc.) sind allein schon wegen der jährlichen Inflation bspw. in 20 oder 25 Jahren am Ende der
WKA-Laufzeit um ein Vielfaches höher als die im Genehmigungsbescheid mit
Kostenniveau vom 13.1.2011 zugrundegelegten Rückbaukosten); je nach
anzusetzendem Inflations-% ergibt sich ein unterschiedlich hoher Faktor. Bei
einem Faktor von 3 würde sich ein Betrag von 50 000 € verdreifachen = 150 000
€.
Um die allgemeinen
Kostensteigerungen während der Laufzeit bis zum Rückbau ebenfalls zu
berücksichtigen, wird in den meisten Genehmigungsbescheiden eine
Indexierungs-Klausel vereinbart, wonach bspw. in zeitlichem Abstand von 5
Jahren die dann höheren, im Zeitablauf gestiegenen Rückbaukosten aufgrund des dann
aktuellen Kostenniveaus neu zu ermitteln sind, wodurch die
Verpflichtungserklärung und die Bankbürgschaft vom Betrag her angepasst werden.
Nach den einschlägigen Vorschriften
sind diese Rückbaukosten gemäß HGB / Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zwingend
in der Jahresbilanz des Windkraft-Betriebs zu passivieren.
Eine Analyse der im
Bundesanzeiger veröffentlichten Ingersheimer WKA-Jahresabschlüsse (Bilanz und
Anhang) der Jahre 2010 bis 2013 ergibt, daß für die am Ende der WKA-Laufzeit
anfallenden Rückbaukosten unter Heranziehung der im Genehmigungsbescheid
ersichtlichen Auflagen bzw. unter Vergleich nahezu identischer Sachverhalte an
anderen Windkraft-Standorten keine bzw. nur in völlig unzureichender Höhe Rückstellungen
passiviert wurden.
Aus den im Bundesanzeiger
zu den jeweiligen Bilanzstichtagen veröffentlichten Jahresabschlüssen sind
folgende Rückstellungen ersichtlich. Diese werden im Anhang / JA /
Bundesanzeiger spezifiziert.
Danach heißt es im Anhang
zum JA 31.12.2010 zur Rückstellung von 800 € sinngemäß: Die Rückstellung
betrifft insbesondere Prüfungskosten.
Im JA 31.12.2011 heißt es
sinngemäß ebenfalls: Die Rückstellung von 7 470,82 € betrifft insbesondere
Prüfungskosten.
Im JA 31.12.2012 wird erläutert:
Die Rückstellung von 24 210,14 € betrifft insbesondere Steuern und die Kosten
für Rückbau.
Im letzten bisher
veröffentlichten JA 31.12.2013 heißt es sinngemäß: Die Rückstellung für
20465,20 € betrifft insbesondere Steuern und die Kosten für Rückbau.
Eliminiert man vom
Gesamtbetrag der in der Jahresbilanz ausgewiesenen Rückstellungen die
geschätzten Teilbeträge für Prüfungskosten und Steuern, verbleibt als 3.
Komponente der in einem Gesamtbetrag ausgewiesenen Rückstellung die
Rückstellung für Rückbaukosten.
Danach ergibt sich folgend
Aufstellung:
Spalte
1
2
3
4
5
6
Ausweis
JA
Ab 2011
geschätzt
geschätzt geschätzt
Gesamtbetrag
davon Rst
davon Rst Rest / davon Rst
Jahr
JA
zum
Rückstellung
Prüfungskosten
Steuern
Rückbaukosten
2010
31.12.2010
800
800
0
0
2011
31.12.2011 7
470,82
1
500
1 000 4 970,82
2012
31.12.2012 24
210,14
2
500
1 000
20 710,14
2013
31.12.2013 20
465,20
2
500
1 000
16 965,20
Zwischenergebnis zu 7:
Kosten für Rückbau / Rückstellung
Versucht man, aus den zur
Bilanzposition „Rückstellungen“ in den Jahresabschlüssen 2010 – 2013
veröffentlichten Zahlen zum Gesamtbetrag der Rückstellungen eine überschlägige
Schätzung bzw. Aufteilung zu den Einzelbeträgen jeder Rückstellungsart
vorzunehmen, wird klar, daß die dann überschlägig für die Rückstellung /
Rückbaukosten ermittelten Beträge (vgl. Spalte 6 der Aufstellung) niemals
ausreichend sind, um die anfallenden Rückbaukosten abzudecken.
Selbst dann, wenn man keine
Aufteilung in die Einzel-Rückstellungen (Sp. 4, 5, 6) vornimmt und
ausschließlich den im JA ausgewiesenen Rückstellungs-Gesamtbetrag betrachtet
(Spalte 3), wird klar, daß die in den Bilanzen passivierten
Rückstellungsbeträge auch nicht nur annähernd ausreichen, um die im
Genehmigungsbescheid des Landratsamts Ludwigsburg vom 13.1.2011 enthaltenen
(betragsmäßig falsch, weil zu niedrig und nicht indexiert) Beträge für
Rückbaukosten bzw. die von anderen Windkraft-Standorten lt.
Genehmigungsbescheiden bekannten Rückbaukosten abzudecken.
Die hier zutage getretene Bilanzierungspraxis
belegt, daß man die gemäß gesetzlicher Vorschriften als Pflicht-Rückstellungen
in der Bilanz zu passivierenden Beträge lediglich als „Verschiebebahnhof“
ansieht, die viel zu gering sind und nur in der Höhe zurück gestellt werden,
damit es zu einem ausgeglichenen oder noch leicht positiven Jahresergebnis
ausreicht. Würden richtigerweise die korrekten, deutlich höheren Rückbaukosten
zurück gestellt, würde - zusätzlich zu den oben genannten Punkten - sich
ein deutlicher Verlust-Abschluß ergeben.
Problematisch an dieser
Praxis ist, daß die im Jahresabschluß auf diese Art und Weise allein
rechnerisch, geschönt und in bester Manier der Windkraftlobby ermittelten
Jahresüberschüsse Anlaß sind, daß auf „Luft aufgebaute“ Jahresüberschüsse zu
Gewinn-Ausschüttungen und - wenn auch in nur geringer Höhe - zu
Steuerzahlungen und damit zu Kapitalentzug führenden Geld-Abflüssen führen, die
später einmal bei der Finanzierung der Rückbau-Kosten fehlen werden… Ob dann
bei Ausfall de r Genossen die Standort-Gemeinde Ingersheim oder evtl. das
Landratsamt Ludwigsburg einspringt, wenn der Rückbau ansteht…?
Lernen die
Windkraft-Enthusiasten im Kreis Ludwigsburg
- insbesondere in Bönnigheim - und
im Großraum Stuttgart etwas von den hier aufgezeigten Sachverhalten ?
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof Besigheim /
Ingersheim“
Arbeitsgemeinschaft
baden-württembergischer BI‘ s gegen unsinnige Windkraft-Standorte in BW
(Sektionen Heilbronner Land / Hohenlohe / Main Tauber sowie Großraum Stuttgart)
Mitglied
im Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in
Natur- und Kulturlandschaften e.V., Karlsruhe
www.gegenwind-husarenhof.de
STZ: “Streit um Ingersheimer
Windrad. Der Lärm provoziert neuen Krach“
- Richtigstellung: Nicht
nur der Lärm provoziert neuen Krach
Was
B ö n n i g h e i m, dem B o t t w a r t a l
und a n d e r e n potentiellen
W i n d k r a f t-S t a n d o r t e n im vergleichsweise windschwachen
und daher für
d
a u e r h a f t wirtschaftlichen Windkraft- Betrieb
völlig u n g e e
i g n e t e n Landkreis Ludwigsburg erst noch b e v o r s t e
h t,
falls auch d o r t der W i n d w a h n - U n f u g
um sich greifen sollte…
(wm
/ 231112) - Die Stuttgarter Zeitung (STZ) läßt in
ihrer Ausgabe vom
17.11.2012 unter oben genannter Schlagzeile Kritiker und
Befürworter
der rd. 180 m hohen Ingersheimer Windindustrieanlage
- rd. 6 Monate
nach deren Inbetriebnahme - zu Wort kommen, die vom
Ingersheimer
Bürgermeister und dessen Gemeinderat den zunächst
nichtsahnenden und
arglosen Husarenhof-Bewohnern - entgegen der
ursprünglichen
Standortplanung, die einen vom Besigheimer Husarenhof ca. 1000 m weiter
entfernten und näher an seiner eigenen Kommune belegenen
Standort
vorgesehen hatte - in einer
„Nacht-und-Nebel-Aktion“ quasi „vor die
Nase gesetzt“ wurde.
Die
weitgehend
zutreffende Quintessenz des STZ-Beitrags: Die Gemeinde Ingersheim ist
tief in 2
Lager -
pro- und contra Windkraft
- gespalten
und das Lager der „contra“
eingestellten Kritiker hat - vor allem auch in
Ingersheim (dies belegen
z.B. eine mit großem Erfolg durchgeführte
Unterschriftenaktion oder das miserable
Wiederwahlergebnis bei der Ingersheimer Bürgermeisterwahl im
Frühjahr 2012, als
viele Ingersheimer in einer „Denkzettelwahl“ und
„mit den Füßen“ abgestimmt
hatten und nicht zuletzt auch wegen Planung einer zweiten
Windindustrieanlage -
jetzt näher vor der eigenen
Kleiningersheimer Haustür
- gar
nicht erst den Gang an die Wahlurne angetreten hatten) in den
vergangenen 2
Jahren seit Genehmigung und WKA-Bau überaus starken Zulauf
bekommen angesichts
der jetzt für jedermann zutage tretenden
Landschaftsverschandelung und weiterer
Nachteile, denen keinerlei Vorteile
- erst
recht nicht für Ingersheimer
Bürger oder für die Kommune, die mangels
ausreichendem Windaufkommen und
deshalb ausbleibendem Gewerbeertrag noch nicht einmal mit
Gewerbesteuer-Einnahmen zugunsten des Gemeindesäckels rechnen
kann -
gegenüberstehen.

Der
STZ-Beitrag ist allerdings hinsichtlich der in seiner
Überschrift enthaltenen
Aussage „Der Lärm provoziert neuen Krach“
richtigzustellen, denn n i c h t n
u r
„der Lärm provoziert neuen Krach“,
sondern auch die
P l a n u n g des Ingersheimer
Bürgermeisters, eine zweite,
dann vermutlich 230 m hohe Windindustrieanlage
- dieses Mal wohl in Ermangelung eines geeigneten, in unmittelbarer
Nähe
zum Besigheimer Husarenhof und von Ingersheim weiter weg liegenden
Grundstücks - deutlich näher an
den „eigenen“ Bürgern in
der Kleiningersheimer Wohngegend, inmitten eines als regionalem
Grünzug /
Streuobstwiesen und Wasserquellgebiet ausgewiesenen Geländes
in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet
„Neckarhäldenwald“ belegen -
zu
realisieren.
Für
die Mitglieder, Freunde und Unterstützer unserer
Bürgerinitiative bleibt
festzuhalten:
Alle v o r
Genehmigung und Bau
der 180 m hohen Ingersheimer Windindustrieanlage
geäußerte
B e f ü r c h t u n
g e n hinsichtlich des A u s s t o ß e s von durch
Ingersheimer Windkraft-Betrieb
v e r u r s a c h t e n
Schad-Immissionen und daraus zu Lasten der im Wirkungskreis wohnenden
Bürger zu
befürchtender N
a c h t e i l e wie
·
L
ä r m (je nach Windrichtung von
Bewohnern des Husarenhofs, Lerchenhofs in ca. 600 m bzw.
450 m und von Ingersheimer
Bürgern in ca. 1000 m
Entfernung vor allem nachts und im Sommer bei geöffneten
Fenstern bei ansonsten
vorherrschender absoluter Nachtruhe wahrgenommen)
·
S c h a
t t e n s c h l a g (nach der Wahrnehmung auf dem
Lerchenhof nun auch - wegen
während der einzelnen Jahreszeiten geänderter
Laufbahn der Sonne - von Bewohnern auf dem
Husarenhof
wahrgenommen)
·
K l i m
a s c h ä d l i c h k e i
t (wegen
mangelnder Grundlastfähigkeit und oftmaligem, infolge totaler
Windstille bzw.
Windflaute eintretendem - jetzt für
jedermann ersichtlichen -
Stillstand dieser und vieler anderer Windindustrieanlagen und wegen
ausbleibender Sonne ebenfalls keinen Strom produzierende
Photovoltaikanlagen müssen
andere, wegen Klimaschädlichkeit und viel zu hohem
CO2-Ausstoß längst
stillgelegte, konventionell und mit ungünstigem Wirkungsgrad
betriebene Kohle-
und Öl-Kraftwerke (= „CO2-Dreckschleudern“)
- mit hohen, von den
Stromverbrauchern über Umlagen und in die Stromrechnungen
einkalkulierten
Zusatzkosten zu finanzieren - wieder reaktiviert
werden, um den Strombedarf
von Bürgern und Wirtschaft befriedigen bzw. um einen im
-
möglicherweise harten und länger andauernden
-
Winter steigenden Strombedarf
decken bzw. durch Stromausfall
verursachten „Black-Out“ verhindern zu
können
·
I n f r
a s c h a l l
(tieffrequenter Schall; der vom
Windkraft-Betrieb zweifelsfrei verursachte und im Radius des ca. 5 Km
umfassenden Wirkungskreis der Windindustrieanlage sich niederschlagende
Infraschall kann sich - statt vieler: vgl.
hierzu wissenschaftliche
Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin -
vor
allem bei Personen mit angegriffenem Gesundheitszustand -
über
Langzeitwirkung - negativ bemerkbar machen)
·
und die jetzt für
jedermann ersichtliche L a n d s
c h a f t s v e r s c h a n d e l u n g sowie die zu
befürchtende Beeinträchtigung des N a t u r-
und U m w e l t s c h u t z e s
- insbesondere den Vogel- und
Fledermausschutz (Stichwort:
R o t m i l
a n) betreffend -
haben
sich in vollem Umfang bestätigt bzw. konnten nicht widerlegt
werden.
Auch
für die - wie bundesweit bei den
allermeisten, in der
Nähe (Sichtweite) von Windkraftanlegen belegenen Immobilien
bereits
eingetreten - zu befürchtende
und zu einer S e n k u n
g der
V e r k e h r s w e r t e
führende W e r t m i n d e r u n g bei I m
m o b i l i e n (Grund + Boden,
Häuser, ETW, Freizeit-„Stückle“
u.a.) gibt es e r s t
e I n d i z i e n, wobei dieser
Schaden durch geschickte, rechtzeitig vor WKA-Bau erfolgten
Verkäufen von
gemeindeeigenen, im Neubaugebiet „Brühl“
belegenen Bauplätzen an der Gemeinde
vorüberging und der jetzt wohl (endgültig) bei den
Ingersheimer
Grundstückskäufern verbleibt

Darauf
lassen Äußerungen von Jürgen Fleischmann
(Vorstand der Ingersheimer VR-Bank und
Gemeinderatsmitglied) schließen, der in einem im
Wirtschaftsteil der
Ludwigsburger Kreiszeitung im Sommer zum abgelaufenen
Geschäftsjahr seiner Bank
veröffentlichten Kommentar sinngemäß
ausgeführt hat, daß der Jahresabschluß
zwar
zufriedenstellend sei, die bisherige Kreditvergabe seiner Bank
(= Marktführer
in Ingersheim) für Baufinanzierungen in den Ingersheimer
Neubau-Gebieten aber
unbefriedigend und weit hinter den Erwartungen zurück
geblieben sei…
… und dies, obwohl
aufgrund der für Neubau und generell auf dem Immobilienmarkt
sehr günstigen Rahmenbedingungen ein nachhaltig einsetzender
Nachfrage-Boom vorherrscht, wie im Bundesgebiet und auch an allen
anderen Neubau-Gebieten im Kreis Ludwigsburg
feststellbar… …wohl ein
untrügliches Anzeichen dafür, daß nun auch
in Ingersheim - wie zuvor schon bundesweit an
vielen Wohngebieten, in deren Nähe (Sichtweite)
Windindustrieanlagen gebaut wurden, eingetreten -
Wertminderungen beim Grundbesitz sich einstellen…
… die nach wissenschaftlichen, an
Wohnungswirtschafts-Lehrstühlen an Fachhochschulen und
Universitäten - bestätigt von
Immobilienmaklern, Gutachter-Ausschüssen der Kommunen,
Auswertung von Immobilien-Verkaufsanzeigen, Auskünften von
Bausparkassen-Beratern und Berichterstattung in Lokalzeitungen vor Ort
u.a. - durchschnittlich rd. 30 % (im Einzelfall bei
Unverkäuflichkeit 100 %) betragen
können…
… und die am anderen
Neckarufer liegenden Weinbau-Gemeinden Mundelsheim und Hessigheim
beobachten mit bangem Blick die weiteren Windkraft-Pläne des
Ingersheimer Bürgermeisters, sehen sie sich doch
bezüglich ihrer zum weiteren Ausbau des „sanften
Tourismus“ forcierten Pläne stark benachteiligt,
wenn nach der jetzt schon
•
den Blick von den Hessigheimer Felsengärten
•
von der Personenschifffahrt ab Besigheim
neckaraufwärts
•
oder von der Mundelsheimer Neckarschleife in den
terrassierten Weinbau-Steillagen im
„Käsberg“
verschandelnden ersten 180 m
hohen eine zweite, dann vermutlich 230 m hohe und noch weiter an die
Hangkante zum Neckartal heranrückende Windindustrieanlage
gebaut würde…
Daher für
•
Ingersheimer Bürgermeister und Gemeinderat
•
und für alle pro-Windkraft eingestellte kommunale
Entscheidungsträger an vergleichsweise windschwachen und daher
für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb ungeeigneten
Standorten im Landkreis Ludwigsburg und in den angrenzenden
Nachbarkreisen:
…Herr,
schmeiß Hirn ra…
Walter
Müller / Pressewart “Gegenwind
Husarenhof”
www.gegenwind-husarenhof.de